Das A-1 Visum ist als offizielles Visum oder Diplomatenvisum bekannt. Es wird Diplomaten und Beamten ausländischer Nationen erteilt, die in die USA einreisen möchten. Das A-1-Visum wird so ausgestellt, dass der Inhaber nicht das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in Anspruch nehmen kann, sondern das Visum beantragen und auf die Genehmigung der USA warten muss, bevor er seine Reise in die USA antreten kann.

Was ist das A-1-Visum?

Das A-1-Visum ist ein Visum, das ausschließlich von ausländischen Regierungsbeamten in Anspruch genommen werden kann. Beispiele für Beamte, die ein A-1 Visum haben können, sind:

  • Botschafter oder Berufsdiplomaten
  • Konsularbeamte, die eine Position im Konsulat oder in der Botschaft ihres Landes innehaben
  • Öffentliche Minister und ihr Kabinett, die in die U.

Die Familie eines A-1 Visuminhabers (Ehepartner oder Kinder unter 21 Jahren, wie in 22 C.F.R. 41.21 definiert) wird ebenfalls unter dem A-1 Visumstatus akzeptiert. Da das A-1-Visum das einzige Nichteinwanderungsvisum der USA ist, das es angesehenen Regierungsbeamten erlaubt, zu diplomatischen Zwecken in die USA zu reisen, qualifizieren sich niedere lokale Regierungsbeamte der ausländischen Nation nicht für das A-1-Visum.

A-1-Visum Privilegien und Widerruf

A-1-Visuminhaber können in den USA Privilegien genießen wie:

  • Reisen in die und aus den U.S. mit einem gültigen A-1-Visum in unbegrenzter Häufigkeit ein- und ausreisen
  • Selbst wenn der Inhaber eines A-1-Visums ein Verbrechen begangen hat, wird er von der US-Regierung nicht vor einem US-Gericht angeklagt
  • Das A-1-Visum wird schneller bearbeitet als jedes andere Nicht-Einwanderungsvisum

Das A-1-Visum kann jedoch widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Inhaber böswillige Absichten gegenüber der U.S. Regierung hegt, wie z. B.:

  • Wenn der Beamte Pläne zum Sturz der U.S. Regierung oder zur Begehung terroristischer Handlungen hegt
  • Wenn der Beamte beabsichtigt, sensible U.S. Regierungsinformationen weiterzugeben oder sich an Verbrechen oder Spionage zu beteiligen
  • Wenn der Beamte einen negativen Einfluss auf die Außenpolitik der U.Wenn der Beamte einen negativen Einfluss auf die Außenpolitik der USA hat, wie vom US-Außenminister festgestellt

A-1-Visumsinhaber sind nicht berechtigt, in den USA zu arbeiten. Da sie im Auftrag der Regierung in das Land eingereist sind, erkennt die US-Regierung keine Beschäftigungsabsichten eines ausländischen Regierungsbeamten an. Inhabern eines A-1-Visums ist es außerdem untersagt, sich für akademische Kurse einzuschreiben, da dies dem Hauptanliegen ihres Aufenthalts in den USA zuwiderlaufen würde.

Voraussetzungen für das A-1-Visum

Das A-1-Visum ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die von Regierungsbeamten erfüllt werden müssen, bevor sie das Visum beantragen können. Wenn der Antragsteller keine qualifizierte Regierungsposition innehat, darf er das A-1-Visum nicht beantragen. Sie müssen stattdessen nach anderen Möglichkeiten für Visa suchen, die es ihnen ermöglichen, ihren Zweck für die Reise in die USA zu erfüllen.

Die folgenden Positionen sind berechtigt, das A-1 Visum zu erhalten:

  • Beamte in hohen Ämtern wie: Staatsoberhäupter, Minister, Justizbeamte, führende Vertreter der Legislative
  • Botschafter oder Konsularbeamte, die sich zu diplomatischen Zwecken aufhalten
  • Vertreter ausländischer Nationen, die gute diplomatische Beziehungen zu den USA unterhalten und ihre Beziehungen zu den USA ausbauen wollen.

Jeder Antragsteller muss auch den offiziellen Zweck seines Besuchs in den USA angeben. Diese Zwecke müssen strikt mit Regierungsgeschäften oder diplomatischen Beziehungen zusammenhängen, andernfalls kann der Antragsteller kein A-1-Visum beantragen.

Antragstellung für das A-1-Visum

Das Antragsverfahren für das A-1-Visum ist viel einfacher als für andere Nicht-Einwanderungsvisa. Allerdings muss der Antragsteller im Besitz eines Diplomatenpasses sein, um einen Antrag stellen zu können. Kürzlich ernannte Regierungsbeamte müssen sicherstellen, dass sie ihren neu ausgestellten Diplomatenpass vorlegen.

Wenn sich der Antragsteller derzeit mit einem anderen Nichteinwanderungsvisum in den USA aufhält, kann er seinen Antrag an die U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) schicken. Wenn sie jedoch außerhalb der USA wohnen, müssen sie eine offizielle Genehmigung von der US-Botschaft oder dem US-Konsulat ihres Landes einholen.

Der Prozess der Beantragung eines A-1-Visums

Nach dem Erwerb eines Diplomatenpasses wird der Prozess der Beantragung eines A-1-Visums mit den folgenden Schritten fortgesetzt:

  1. Formular D-S 160 ausfüllen und wenn es den Genehmigungsprozess durchlaufen hat, muss der Beamte es einreichen, um einen Visumsbestätigungscode zu erhalten
  2. Notwendige Unterlagen an das USCIS oder die U.S. Botschaft
  • Ein gültiger Diplomatenpass
  • Formular D-S 160 mit der Bestätigungsseite
  • Ein Online-Foto
  • Eine detaillierte diplomatische Note der nationalen Regierung des Beamten (mit bestimmten erforderlichen Feldern)

Abgesehen von der Einreichung der erforderlichen Unterlagen müssen A-1-Visumantragsteller keine weiteren Verfahren durchlaufen. Im Gegensatz zu anderen Visumantragsverfahren muss ein A-1-Visumantragsteller nicht zu einem Interview vorgeladen werden. Allerdings kann die US-Botschaft den Antragsteller befragen, wenn sie der Meinung ist, dass es einen triftigen Grund dafür gibt.

Warten auf die Genehmigung des A-1-Visums

Nach der Einreichung eines A-1-Visumantrags dauert das Genehmigungsverfahren nur kurze Zeit. Das Warten auf die Bearbeitung des Antrags kann sogar nur einen Tag dauern oder wird dem Antragsteller noch am selben Tag, an dem er seinen A-1-Visumantrag eingereicht hat, sofort vorgelegt. Der Reisepass des Antragstellers wird dann von der US-Botschaft offiziell abgestempelt, und der neue Visuminhaber kann mit seinen Reiseplänen für einen Besuch in den USA beginnen.

Gültigkeit des A-1-Visums

Wenn das Visum erteilt wurde, lässt die US-Botschaft zu, dass das Visum nur für die Dauer der Reise oder auf unbestimmte Zeit gültig ist. Wird das Visum auf unbestimmte Zeit erteilt, darf der Inhaber des A-1-Visums so lange in den USA bleiben, wie die US-Regierung die formale Position des Beamten in der Regierung seines Landes als qualifiziert für das A-1-Visum anerkennt.

Im Falle eines Rücktritts darf der ausländische Beamte so lange bleiben, bis das US-Außenministerium die erforderlichen Änderungen in den Akten vorgenommen hat. Sobald das Außenministerium den Rücktritt des A-1-Visuminhabers bestätigt hat, muss er in sein Land zurückkehren.

Dem Visuminhaber kann eine Verlängerung seines Aufenthalts gewährt werden, sofern er ein Schreiben der Regierung seines Landes erhält, in dem die Gründe für eine Verlängerung angegeben sind. Der Antrag muss beim DOS eingereicht werden.

Um eine Änderung des A-1-Status zu beantragen, muss der Visuminhaber das Formular I-566 Interagency Record of Request einreichen, das von den Einzelheiten des NATO-Status des Beamten abhängt. Das Formular muss bei der DOS eingereicht werden. Wenn Ihre Angehörigen ebenfalls eine Änderung des Status benötigen, müssen sie ebenfalls in das Formular eingetragen werden.

Beantragung einer Green Card

Die Erlangung einer Green Card für einen A-1-Visuminhaber ist besonders schwierig. Um einen ständigen Wohnsitz in den USA zu erhalten, muss der Visuminhaber seinen Status als Diplomat aufgeben. Dies schließt die Privilegien des A-1-Status ein. Dazu muss das Formular I-508 ausgefüllt werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens können Inhaber eines A-1-Visums eine Green Card beantragen, indem sie heiraten, investieren oder nachweisen, dass es für sie gefährlich ist, in ihr Land zurückzukehren. Bitte vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit einem Einwanderungsanwalt.

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