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By Deepanwita Sengupta

Jul 31, 2020 – 13 min read

Dieser Artikel über die Analyse von Geschmacksmustern im Hinblick auf den Streit Apple vs. Samsung, konzentriert sich vor allem darauf, wie sich das Konzept des Geschmacksmusters im Rahmen des US-Patentrechts entwickelt hat. Außerdem wird auf das Problem der Patentverletzung und der nicht angemeldeten Nutzung von Gebrauchs- und Geschmacksmustern eingegangen. Dies stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum und des Firmenwerts einer Person oder eines Unternehmens dar und ist ein schwerwiegendes und ernstes Vergehen, das mit einem angemessenen Schadenersatz für die schuldige Partei geahndet werden muss. Dieser Fall wirft ein Licht auf einen sehr wichtigen Test im Geschmacksmusterrecht, den so genannten „ordinary observer test“ (Test des gewöhnlichen Betrachters), bei dem die Beobachtung und Wahrnehmung eines Produkts mit bloßem Auge durch einen Laien im Vordergrund steht und das Erscheinungsbild eines Produkts für die Entscheidung über eine Patentverletzung wesentlich wichtiger ist als große und komplexe Urteile und Meinungen von Richtern und Juristen. Der Artikel befasst sich in erster Linie mit Geschmacksmustern aus der Sicht der USA. Dieser Artikel befasst sich mit den US-Klagen, die sich auf die Definition des Herstellungsartikels stützen und versucht, eine Lösung für das Dilemma und die Verwirrung zu finden, die die Verwendung dieses Begriffs im Laufe der Jahre verursacht hat. Dieser Kommentar befasst sich mit dem Prozess der gerechten und unparteiischen Entscheidung über die angemessene Höhe des Schadens und die Auswirkungen auf den Gewinn der geschädigten Person oder des Unternehmens. In diesem Fallkommentar werden der Begriff des Herstellungsartikels und seine Bedeutung und Relevanz im aktuellen Szenario eingehend analysiert, wobei der Schwerpunkt auf den Rechtsvorschriften liegt, die seine Gültigkeit regeln. Im 21. Jahrhundert ist das Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden als IPR bezeichnet) das am schnellsten fortschreitende im Rechtsbereich, und daher müssen unsere Gesetze auf dem neuesten Stand sein, um den wachsenden Anforderungen des Bereichs gerecht zu werden.

HINTERGRUND

Der Streit zwischen Apple und Samsung geht auf den 4. Januar 2007 zurück, als Apple vier Geschmacksmuster anmeldete, die das grundlegende Design des iPhones abdeckten, und ihnen dann eine umfangreiche Anmeldung eines Farbdesignpatents folgte, das verschiedene grafische Benutzeroberflächen des iPhones umfasste. Diese Patente wurden zusammen mit Apples Gebrauchsmustern, eingetragenen Marken und Handelsaufmachungsrechten angemeldet. Apple verklagte daraufhin am 15. April 2011 seinen Zulieferer Samsung vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien und behauptete, dass Samsungs Android-Telefone und -Tablets, darunter das Nexus S, das Epic 4G, das Galaxy S 4G und das Samsung Galaxy Tab, das geistige Eigentum von Apple verletzten: seine Patente, Marken, seine Benutzeroberfläche und sein Design.¹

Apple behauptete in seiner Klage vor Gericht, dass es vor dem iPhone keine Mobiltelefone gab, die einen Bildschirm hatten, der eine Touch-Bedienung ermöglichte, was als Multi-Touch-Schnittstelle bezeichnet wird. Apple stützte seine Klage ferner auf die Tatsache, dass das iPhone über eine „unverwechselbare Benutzeroberfläche, Symbole und auffällige Displays verfügte, die dem iPhone ein unverwechselbares Aussehen verliehen“, wie Apple zitiert wird. Apple behauptete außerdem, dass all diese Merkmale in einem eleganten Gehäuse aus Glas und Edelstahl kombiniert wurden, das dem iPhone ein unbestreitbar wiedererkennbares Aussehen zusammen mit seinem Design und neuen innovativen technologischen Merkmalen verlieh, die eindeutig mit Apple als Inspirationsquelle in Verbindung gebracht wurden.² Die Klage von Apple enthielt spezifische Behauptungen zu Patentverletzungen, unlauterem Wettbewerb, falscher Ursprungsbezeichnung, Markenverletzung sowie ungerechtfertigter Bereicherung. Apple warf Samsung die Verletzung von acht Gebrauchsmustern, sieben Geschmacksmustern und sechs Markenrechten vor, während Samsung im Gegenzug behauptete, Apple habe fünf Gebrauchsmuster von Samsung verletzt.

Der Patentstreit zwischen den beiden Unternehmen begann 2011, als Apple Samsung vorwarf, das Design des iPhone sklavisch zu kopieren. Samsung konterte diesen Vorwurf später mit einer Klage gegen Apple und beschuldigte das Unternehmen der Patentverletzung von Samsungs Software. Dies führte zu einer langen Schlacht mit mehreren Klagen.³

Fakten des Falles

Apple Inc. brachte sein iPhone der ersten Generation im Jahr 2007 heraus. Das iPhone war ein Smartphone und das erste seiner Art. Für seine Veröffentlichung sicherte sich Apple zahlreiche Designpatente. Zu diesen Patenten gehörten das Patent D618,677,593,087, das eine schwarze rechteckige Vorderseite des Handys mit runden Ecken und einem erhöhten Rand sowie einen rechteckigen Lautsprecherschlitz über dem Display und eine kreisförmige Taste unter dem Display abdeckte, und das Patent D604,305, das das Gitter des Telefons mit 16 verschiedenfarbigen Symbolen auf einem schwarzen Bildschirm abdeckte. Samsung Electronics Co. war ebenfalls in der Herstellung von Smartphones tätig. Nachdem Apple sein iPhone auf den Markt gebracht hatte, brachte Samsung eine Reihe eigener Smartphones auf den Markt, die dem neu eingeführten iPhone sehr ähnlich waren. Apple verklagte Samsung im Jahr 2011 und behauptete, die Samsung-Smartphones verletzten Apples Designpatente D593.087, D618.677 und D604.305. Das D’087-Patent zeigt einen Rahmen um den Umfang der Vorderseite des Telefons und erstreckt sich von der Vorderseite des Telefons bis zur Seite des Telefons. Das Patent D’677 zeigt eine schwarze und hochglanzpolierte reflektierende Oberfläche auf der Vorderseite des Telefons.⁴ Apple besitzt auch das Patent D504,889, das das Design eines Tablet-Computers betrifft. Das Patent zeigt ein rechteckiges Tablet mit einer polierten, reflektierenden Oberfläche und die Vorderseite des patentierten Designs hat abgerundete Ecken. Apple behauptet außerdem, dass sein iPad-Tablet-Computer das Design dieses D’889-Patents verkörpert.

Apple legte dem Gericht Beweise vor, die nebeneinander liegende Bilder des iPhone 3GS und des i9000 Galaxy S für Vergleiche enthielten, um die angeblichen Ähnlichkeiten im Design und in den Symbolen für Apps herauszustellen. Später stellte sich jedoch heraus, dass die Bilder verfälscht worden waren, und Samsung beschuldigte Apple, dem Gericht irreführende Beweise vorgelegt zu haben. Später reichte Apple auch in anderen Ländern Klage ein, vor allem im Vereinigten Königreich, in Japan und in Deutschland.

Apple reichte am 15. April 2011 Klage gegen Samsung ein und behauptete unter anderem eine Verletzung des D’677-Patents. Zwei Monate später änderte Apple seine Klage und behauptete, Samsung verletze auch die Patente D’087 und D‘ 889. Konkret behauptete Apple, dass zwei Smartphones von Samsung, das Galaxy S 4G und das Infuse 4G, die am 23. Februar 2011 bzw. am 15. Mai 2011 auf den Markt kamen, die Patente D’087 und D’677 verletzten. Apple behauptete außerdem, dass Samsungs Galaxy Tab 10.1 Tablet, das im Juni 2011 veröffentlicht wurde, das D’889-Patent verletze. Am 1. Juli 2011 beantragte Apple eine einstweilige Verfügung, um die Einfuhr und den Verkauf der beschuldigten Samsung-Geräte in den Vereinigten Staaten zu blockieren.⁵

GESETZLICHER STANDPUNKT

Der derzeit in den USA angewandte Test zur Verletzung von Geschmacksmustern ist als „ordinary observer test“ bekannt. Er bezieht sich auf eine Situation, in der das fragliche Geschmacksmuster als verletzt angesehen würde, wenn in den Augen eines gewöhnlichen Beobachters oder Laien, der die Aufmerksamkeit aufbringt, die ein Käufer üblicherweise beim Kauf aufbringt, zwei Geschmacksmuster im Vergleich im Wesentlichen gleich sind.⁶

Der Test ist von entscheidender Bedeutung, da er zu den folgenden Feststellungen führte:

(1) Es wandte sich gegen die Auffassung, dass es für die Entscheidung über eine Geschmacksmusterverletzung nicht notwendig ist, mit den Augen eines Experten zu sehen, und überließ die Entscheidung vielmehr einem gewöhnlichen Beobachter

(2) Es entschied sich für einen Test, der nur eine wesentliche oder bedeutende Identität im Erscheinungsbild erfordert

Der gewöhnliche Beobachter war der einzige Test für die Feststellung einer Geschmacksmusterverletzung, und er sollte unter Berücksichtigung des Standes der Technik durchgeführt werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine ordnungsgemäße Analyse der Verletzung eines Geschmacksmusters eine gründliche Inspektion des angeklagten Produkts aus allen Perspektiven des Geschmacksmusters erfordert.⁷

Das Geschmacksmuster kann als eine Art von Rechtsschutz definiert werden, da es aus visuellen Attributen besteht, die in einem bestimmten Herstellungsgegenstand einzigartig sind. Es wird vor allem dann erteilt, wenn ein Erzeugnis, für das ein Geschmacksmuster beansprucht wird, eine wahrnehmbare Gestaltung mit einer bestimmten Kombination, eine klar definierte Oberflächenverzierung oder beides aufweist. Für den Laien bedeutet dies, dass das dekorative Design eines Teilchenprodukts, das einen praktischen Nutzen hat, geschützt und abgesichert wird, und dass es auch in Zukunft vor Urheberrechtsverletzungen geschützt ist. Ein erteiltes Geschmacksmuster ist 14 Jahre lang gültig, wenn es vor dem 13. Mai 2015 angemeldet wurde, und kann nach der Erteilung nicht verlängert werden. Ein Geschmacksmuster schützt das Erscheinungsbild und das Aussehen eines Produkts, was sich deutlich von einem Gebrauchsmuster unterscheidet, das die Funktionsweise und den Betrieb eines bestimmten Produkts oder Fertigungsgegenstands schützt und für 20 Jahre erteilt wird.⁸ Ein Geschmacksmuster schützt nur das Erscheinungsbild und das Aussehen vor Verletzungen, nicht aber den Betrieb, die Funktionen und die mechanische Struktur. Diese Gesetze zum Schutz von Geschmacksmustern und Gebrauchsmustern wurden eingeführt, weil das Urheberrecht die originellen Design- und Gebrauchsideen der Inhaber nur unzureichend schützt.

Diese Patente sind wichtig, um die Grenzen des Schutzes festzulegen, damit das eigene geistige Eigentum nicht verletzt wird, und um eine unnötige Wiederholung von Ideen und Modellen zu verhindern, die wiederholbar sind. Die Erteilung sowohl von Geschmacksmuster- als auch von Gebrauchsmustern ist als Doppelpatentierung bekannt und wird durch strenge Vorschriften verhindert.⁹

Abschnitt 289 des Patentgesetzes in den USA macht es rechtswidrig, einen Gegenstand herzustellen oder zu verkaufen, an dem bereits ein patentiertes Geschmacksmuster oder eine gefälschte Nachahmung angebracht wurde, und macht den Verletzer bis zur Höhe seines gesamten Gewinns haftbar.

Abschnitt 289 des Patentgesetzes sieht Schadensersatz vor, der sich speziell auf die Verletzung von Geschmacksmustern bezieht. Handelt es sich bei dem Streitfall um das Design eines Einzelerzeugnisses, so ist das Erzeugnis der „Herstellungsgegenstand“, für den das Geschmacksmuster benutzt worden ist. Im Falle eines Rechtsstreits über das Geschmacksmuster eines Mehrkomponentenerzeugnisses ist die Ermittlung des „Herstellungsgegenstands“, auf den das Geschmacksmuster anwendbar ist, eine noch mühsamere Aufgabe. In diesem Streitfall geht es um die Verletzung von Geschmacksmustern für Smartphones. Der US Court of Appeals for the Federal Circuit stellte fest, dass das gesamte Smartphone der einzige zulässige Herstellungsgegenstand für die Berechnung des Schadensersatzes nach S-289 ist, da die Verbraucher die Bestandteile der Smartphones nicht einzeln kaufen konnten. Die Frage, die es zu klären galt, war, ob diese Lesart mit § 289 vereinbar ist.¹⁰

Die Bundespatentgesetze haben es denjenigen, die Designs für hergestellte Artikel erfinden, schon immer erlaubt, ein Patent für ihre Designs zu beanspruchen.¹¹¹ Patentschutz in den USA ist für jedes neue, originelle und dekorative Design für einen Herstellungsartikel verfügbar. Ein patentfähiges Geschmacksmuster muss dem hergestellten Erzeugnis oder dem Gegenstand, an dem es angebracht wurde oder dem es eine Form verleiht, ein eigentümliches oder unterscheidungskräftiges Aussehen verleihen.¹²

Sektion 289 gibt dem Patentinhaber die Möglichkeit, den gesamten Gewinn, den ein Verletzer aus der Verletzung erzielt hat, zurückzufordern. Er tut dies, indem er zunächst die nicht lizenzierte Anbringung eines patentierten Musters oder einer sonstigen gefärbten Nachahmung an einem Erzeugnis zum Zwecke des Verkaufs oder den nicht lizenzierten Verkauf oder die weitere Aussetzung des Verkaufs eines Erzeugnisses, an dem bereits ein Geschmacksmuster angebracht ist, verbietet.“ Derjenige, der gegen dieses Verbot verstößt, haftet dem Patentinhaber bis zur Höhe seines gesamten Gewinns.¹³

ISSUES

In diesem Fall geht es vor allem um die wichtigste Schwellenfrage, nämlich die Reichweite des Begriffs „Herstellungsgegenstand“. Die entscheidende Frage ist, ob im Falle eines Mehrkomponentenprodukts der relevante „Herstellungsgegenstand“, der zu betrachten ist, immer das Endprodukt sein muss, das schließlich an den normalen Verbraucher verkauft wird, oder ob es auch nur ein Bestandteil dieses Produkts sein kann. Bei der erstgenannten Auslegung hat der Patentinhaber stets Anspruch auf den gesamten Gewinn des Patentverletzers aus dem Endprodukt. Nach der zweiten Auslegung wird ein Patentinhaber nur manchmal Anspruch auf den gesamten Gewinn des Verletzers aus einem Bestandteil des Endprodukts haben.¹⁴

Der zu analysierende Begriff „Herstellungsartikel“, wie er in §289 verwendet wird, umfasst sowohl ein Produkt, das an einen normalen Verbraucher verkauft wird, als auch einen Bestandteil des fraglichen Produkts. Der Begriff „Erzeugnis“ hat eine recht weite Bedeutung. Ein Bestandteil eines Erzeugnisses ist nicht weniger als das Erzeugnis selbst, es wird als eine Sache betrachtet, die von Hand oder mit einer Maschine hergestellt wird. Ein Bestandteil wird für die Endproduktion verwendet und kann in ein bestimmtes größeres Erzeugnis integriert werden; mit anderen Worten, man kann sagen, dass er nicht aus der Kategorie der Herstellungsartikel herausgenommen werden kann. Und wir können mit Erfolg feststellen, dass diese Lesart des Begriffs „Erzeugnis“ in § 289 mit 35 U.S.C. § 171 übereinstimmt.¹⁵ Das Patentamt in den USA und die Gerichte sind gemeinsam zu der Auffassung gelangt, dass nach § 171 ein Geschmacksmuster für ein Design, das sich nur auf einen Bestandteil eines Mehrkomponentenerzeugnisses erstreckt, zulässig ist.

Die Vorschrift umfasst ein Geschmacksmuster, das „in einen Erzeugnisgegenstand eingearbeitet oder eingearbeitet, aufgedruckt oder aufgemalt oder gegossen oder auf andere Weise an einem Erzeugnis angebracht wurde“, sowie die Form oder Gestalt eines Erzeugnisgegenstandes. Nach ständiger Rechtsprechung sind sowohl die Unterschiede als auch die Ähnlichkeiten zwischen den beiden vergleichbaren Erzeugnissen zu betrachten, um zu einer Schlussfolgerung zu gelangen; liegt eine ausreichende und mehr als ausreichende Gesamtähnlichkeit vor, um den gewöhnlichen Betrachter zu täuschen oder zu manipulieren, so liegt eine Verletzung vor.

Urteil

In diesem Fall befanden die Geschworenen, dass die von den Klägern (Samsung) hergestellten Smartphones mehrere Geschmacksmuster der Beklagten (Apple Inc.) verletzten.¹⁶ Apple wurde ein Schadenersatz in Höhe von 399 Millionen Dollar zugesprochen, was dem gesamten Gewinn von Samsung aus dem Verkauf der angeblich verletzenden Smartphones entsprach. Das Bundesberufungsgericht in den USA bestätigte den zugesprochenen Schadenersatz und wies Samsungs Argument zurück, dass der Schadenersatz begrenzt werden sollte, da die relevanten Herstellungsgegenstände die Vorderseite oder der Bildschirm und nicht das gesamte Smartphone seien. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass eine solche Begrenzung in diesem Fall nicht anwendbar sei, da die Komponenten der Samsung-Smartphones nicht getrennt oder einzeln an normale Verbraucher verkauft würden und es sich daher nicht um eigenständige Herstellungsartikel handele.¹⁷ Es begründete dies damit, dass eine Begrenzung des Schadenersatzes nicht erforderlich sei, da das Innenmaterial der Samsung-Smartphones nicht getrennt von ihrer Außenhülle als eigenständige Herstellungsartikel an normale Käufer verkauft werde.

Weiterhin gelangte der Fall 2016 an den Obersten Gerichtshof der USA, und Samsung focht die Entscheidung der unteren Instanz an, wonach Samsung 100 % der mit dem Smartphone-Geschäft erzielten Gewinne zahlen muss, was einem Schadenersatz von fast 399 Millionen US-Dollar entspricht. Der Oberste Gerichtshof wies diese Entscheidung jedoch zurück und verwies den Fall an die untere Instanz mit der Begründung, dass die Zahlung des gesamten Gewinns als Schadensersatz eine falsche Entscheidung sei, da die verletzten Patente nur einen kleinen Teil der verkauften Endgeräte ausmachten und nicht die eigentlichen Komplettgeräte. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten befand, dass das Urteil der Vorinstanz, das die Zuerkennung von Schadensersatz für die Verletzung von Geschmacksmustern bestätigte, aus diesem Grund fehlerhaft war.¹⁸

Im Mai 2018 wurde der Fall schließlich beigelegt, als die US-Jury Samsung anordnete, Apple Inc. 539 Millionen US-Dollar als Schadensersatz für das sklavische Kopieren von Merkmalen des ursprünglichen iPhones zu zahlen.

ZUSAMMENFASSUNG

Der Fall machte auf einen sehr wichtigen Teil des US-Patentrechts aufmerksam, der sich mit der Frage befasst, ob der Schadenersatz als Gesamtgewinn aus einem Produkt, das ein fremdes Patentrecht verletzt, zuerkannt werden sollte, wenn das Patent nur für eine bestimmte Komponente des Produkts und nicht für das gesamte Endverbrauchsprodukt selbst gilt. Wie wir in diesem Fall sehen können, in dem Apple argumentierte, dass Samsung den gesamten Gewinn, den es mit diesen Telefonen gemacht hat, abgeben sollte, während Samsung erklärt, dass es nur gezwungen werden sollte, den Schadenersatz zu zahlen, der Apple zusteht und der nur den Wert der drei Komponenten umfasst, die als patentverletzend angesehen werden.

Es ist zwar eine faire Methode, die Unterschiede in den einzelnen Bestandteilen zu erörtern und den Streitgegenstand zu verstehen, aber die endgültige Analyse erfordert einen tiefer gehenden Ansatz, bei dem wir jeden einzelnen Gesichtspunkt der geltend gemachten Patente mit dem entsprechenden und ergänzenden Gesichtspunkt des angeblich verletzten Produkts berücksichtigen müssen. In der Rechtssache Apple gegen Samsung können wir zweifelsohne feststellen, dass die Geschmacksmuster im Mittelpunkt des Streits standen und den Hauptteil des Wettbewerbs ausmachten. Es handelt sich hier um ein ständig wachsendes Rechtsgebiet mit unendlichen Möglichkeiten für weitere Forschungen, das sicherlich noch eine Zugabe verlangen wird. Es besteht ein zunehmender Bedarf an Beratung zum Thema Verletzung von Geschmacksmustern mit Hilfe von visuellen Fakten früherer Fälle, einschließlich Apple vs. Samsung, die sicherlich als hilfreiche Referenzen für die Beurteilung der integralen Frage, wie nah oder wie ähnlich zu nah oder ähnlich ist, wenn es um die Verletzung von Geschmacksmustern geht, dienen werden.¹⁹ Das wichtige Konzept der Gebrauchsmuster wird immer die allgemeinste Patentart der Welt bleiben. Der Fall Apple gegen Samsung hat uns jedoch daran erinnert, dass es ebenso wichtig ist, mehr und mehr Geschmacksmusteranmeldungen in Betracht zu ziehen, um das Aussehen und die Erscheinung eines neu auf den Markt gebrachten Produkts zu schützen. Dieser Fall unterstreicht auch, wie wichtig es ist, vor der Markteinführung eines neuen Produkts eine gründliche Patentrecherche durchzuführen, um das Risiko zu minimieren, dass das eigene Produkt ein Patent verletzt.

UCI Law, https://www.law.uci.edu/centers/korea-law-center/news/klc-samsung-apple.pdf (zuletzt besucht am Apr.4, 2020).

Ibid at 2.

Supra note 1, at 2.

Gorham & Company v. White, 81 U.S. 511 (1871).

Ibid.

35 U. S. C., 1952, §289, 1952 (USA).

Act of Aug. 29, 1842, §3, 5, 1842 (USA).

35 U. S. C., 1952, §171(a), 1952 (USA).

Supra note 8, at 5.

Samsung Electronics Co., Ltd., Et Al. V. Apple Inc., 137 S.Ct. 429 (2016).

Apple Inc. v. Samsung Electronics Co., Ltd., Et Al.,786 F. 3d 983, 1002 (2015).

Der Autor ist ein Year V B.A.LL.B (Hons.) Student an der Amity Law School, Noida.

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