PARKING SERVICES – ANNOUNCEMENT

Die Parkservice-Abteilung der Stadt Columbia ist aufgrund der COVID-19-Pandemie auf eine virtuelle Arbeitsumgebung umgestiegen, um sicherzustellen, dass wir den Bürgern sichere Parkdienste anbieten können. Zum Schutz der Mitarbeiter und der Bürger ist das Büro des Parkdienstes derzeit für persönliche Besuche geschlossen. Um alle notwendigen Dienstleistungen anbieten zu können, bitten wir Sie, eine E-Mail an [email protected] zu senden oder unsere Website unter dem unten stehenden Link zu besuchen, um weitere Informationen zu erhalten.

Parkgebühren bezahlen

Die Online-Bezahlung von Parkgebühren ist auf dieser Website ganz einfach, indem Sie unten auf „Search Citations“ klicken.

Um unseren Kunden weiterhin die Möglichkeit zu bieten, elektronische Zahlungen vorzunehmen, hat sich die Stadt Columbia mit South Carolina Interactive zusammengetan, einer dritten Partei, die mit der Stadt zusammenarbeitet, um Ihnen diese erweiterten Zahlungsmöglichkeiten zu bieten. Der Gesamtpreis, der Ihnen für Ihre Zahlung in Rechnung gestellt wird, enthält Mittel, die für die Entwicklung, Wartung, Verbesserung und Erweiterung des angebotenen elektronischen Zahlungsdienstes verwendet werden. Der Gesamtbetrag wird auf der Zahlungsseite angezeigt, zu der Sie später weitergeleitet werden.

Wenn Sie diese Dienste nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie die Stadt direkt mit anderen traditionellen Methoden wie Scheck oder Zahlungsanweisung bezahlen.

Parkgebühren der Stadt Columbia können auch per Einwurfkasten im Zahlungszentrum in der Washington Street 1136 oder im Kundenzentrum der Abteilung für Parkdienste in der Washington Street 820 (innerhalb der Einfahrt zur Garage in der Washington St.) bezahlt werden. Diejenigen, die eine Vorladung erhalten, können die Zahlung auch per Post in dem Umschlag einreichen, der der Vorladung beiliegt.

Zahlungen gelten als verspätet, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Vorladung eingehen. Die erste Verspätungsgebühr wird mit 10 Dollar auf den Nennwert der Vorladung aufgeschlagen. Eine zweite Verspätungsgebühr wird erhoben, wenn die Vorladung 30 Tage nach Anwendung der ersten Verspätungsgebühr unbezahlt bleibt. In diesem Fall verdoppelt sich der fällige Gesamtbetrag einschließlich der Verspätungsgebühren.

Sie haben das Recht, innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ausstellung der Vorladung Widerspruch einzulegen; danach verlieren Sie Ihr Recht auf Widerspruch. Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Strafzettel einlegen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: [email protected].

Für den Einspruch geben Sie bitte unbedingt die Nummer des Strafzettels, das Kennzeichen und eine ausführliche Begründung Ihres Einspruchs an. Bitte geben Sie dem Parkservice 5-10 Arbeitstage Zeit, um Ihren Einspruch zu prüfen und zu bearbeiten.

admin

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