WICHTIGE INFORMATIONEN, die Sie als Bieter wissen sollten

1. Bieter müssen bereit sein, für jedes Fahrzeug, das sie kaufen, zu zahlen, sobald sie das höchste Gebot abgegeben haben.

Fahrzeuge müssen bis 16:45 Uhr am Mittwoch nach der Auktion vollständig bezahlt sein. Wer nicht bereit ist, sofort zu zahlen, sollte nicht bieten. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld, Debitkarten und Kreditkarten. American Express wird nicht akzeptiert. Auf alle Kredit-/Debitkartentransaktionen wird eine Gebühr von 3 % erhoben.

Wenn der Gewinner (Höchstbietende) bis 16.45 Uhr am Mittwoch nach der Auktion nicht bezahlt hat, wird der zweithöchste Bieter kontaktiert und erhält die Möglichkeit, das Fahrzeug zu seinem Gebot zu kaufen.

2. Die Bieter haben 72 Stunden oder bis 16.30 Uhr nach der Auktion Zeit, ihre erworbenen Fahrzeuge abzuholen.

Jedes Fahrzeug, das nicht abgeholt wird, verfällt und wird in der nächsten Auktion angeboten. Nach Ablauf der zugewiesenen Zeit wird dem Käufer KEINE RÜCKERSTATTUNG gewährt.

3. Jedes ersteigerte Fahrzeug muss vollständig bezahlt werden, bevor der Gewinner das Fahrzeug vom Gelände entfernt.

Wenn mehr als ein Fahrzeug von einem bestimmten Bieter erworben wird, müssen ALLE Fahrzeuge bezahlt werden, bevor irgendeines der Fahrzeuge vom Gelände entfernt wird.

4 Die Bieter können sich für eine Auktion im Voraus anmelden, und zwar ab einer Woche vor jeder geplanten Auktion, oder sie können sich am Tag der Auktion zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr anmelden.

Die Vorregistrierung beginnt jeweils am Mittwoch vor einer geplanten Auktion.

5. Um ein registrierter Bieter zu werden und eine Bieternummer zu erhalten, muss jeder Antragsteller im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und mindestens 18 Jahre alt sein.

Kindern und Minderjährigen unter 18 Jahren ist der Zutritt zum Auktionsgelände nicht gestattet. Haustiere sind im Auktionsbereich oder auf dem Gelände nicht erlaubt.

6. Registrierten Bietern ist es gestattet, die zu versteigernden Fahrzeuge am Tag der Auktion zwischen 8:15 und 9:00 Uhr in Augenschein zu nehmen.

Nur registrierte Bieter mit einer Bieternummer dürfen den Auktionsbereich betreten. Sobald die Auktion beginnt, darf niemand mehr eines der Fahrzeuge betreten. Dies gilt auch für den Motor- und Kofferraum.

7. Alle registrierten Bieter müssen im Besitz ihrer Bieternummer sein, um ein Gebot abgeben zu können.

Bieter dürfen nicht mit anderen Bieternummern bieten, die nicht auf sie registriert sind.

8. Der Kaufvertrag für jedes gekaufte Fahrzeug wird auf den Namen des gewinnenden Bieters ausgestellt.

Die Richtlinien des Mobile County License Commissioner’s Office besagen, dass jedes versteigerte Fahrzeug auf den Namen des erfolgreichen Bieters zugelassen werden muss. Der Bieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug zusammen mit den zurückgelassenen Papieren zum License Commissioner zu bringen, um den Titel und die Zulassung zu beantragen.

9. Während der Auktion wird das zu versteigernde Fahrzeug mit einem orangefarbenen Kegel versehen.

10. Alle zu versteigernden Fahrzeuge werden im IST-Zustand verkauft, ohne jegliche GARANTIE.

Die Käufer haben keine rechtlichen Ansprüche gegen die Stadt Mobile, das Mobile Police Department oder den Auktionator in Bezug auf das gekaufte Fahrzeug. Alle Fahrzeuge werden nach Losnummern versteigert. Alle versteigerten Fahrzeuge werden als herrenlos verkauft und haben keinen zugehörigen Titel.

11. Ein erfolgreiches Gebot gilt als Vertrag.

Jeder Bieter, der diesen Vertrag nicht einhält, kann gerichtlich belangt werden und wird von der Teilnahme an zukünftigen Auktionen ausgeschlossen. Registrierte Bieter, die ein ersteigertes Fahrzeug nicht bezahlen, werden bei künftigen Auktionen nicht mehr auf dem Abschleppgelände zugelassen.

12. Für jedes erworbene Fahrzeug wird eine Gebühr von 35,00 $ erhoben, um die Kosten für Einschreiben und eine Titelsuche zu decken.

13. Alle fahrbaren Fahrzeuge müssen versichert sein, bevor sie das Gelände verlassen.

14. Alle Auktionsteilnehmer müssen sich innerhalb der Grenzen des Auktionsgeländes aufhalten.

15. Auktionsteilnehmern ist es unter keinen Umständen gestattet, Fahrzeuge zu durchwühlen, zu durchsuchen oder Gegenstände aus ihnen zu entnehmen.

Jeder Teilnehmer, der beim Diebstahl von Gegenständen aus Auktionsfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen auf dem Gelände des Abschlepphofs erwischt wird, WIRD VERHAFTET.

16. Jeder, der sich nicht an die Richtlinien oder Anweisungen der Polizei oder des Abschlepppersonals hält, wird aufgefordert, das Gelände zu verlassen.

17. Die City of Mobile Police Impound behält sich das Recht vor, Gebote jederzeit abzulehnen oder den Verkauf abzubrechen.

18. Sollte es zwischen zwei oder mehreren Bietern zu einem Streit über das höchste Gebot kommen, wird das Fahrzeug unverzüglich erneut zur Versteigerung angeboten.

19. Eine Kopie des Führerscheins oder des vom Staat ausgestellten Personalausweises des registrierten Bieters wird dem Bieterregistrierungsformular beigefügt.

admin

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