Das Gießverfahren bestimmt die Hauptgießmetallfüllung bzw. die Fließrichtung, die sich aus dem gesamten Aufbau des Gießsystems (siehe Gießsystem, Einguss) und aus dem Gießverfahren ergibt. Je nach Fließrichtung des Metalls kann beim Sandguss, Maskenformguss und Kokillenguss zwischen Oberguss und Unterguss unterschieden werden (Abb. 1). Beim Obergießen fließt die Schmelze direkt von oben in den Formhohlraum, während beim Untergießen die Schmelze in den untersten Formhohlraumbereich fließt und diesen von unten nach oben ausfüllt.
Das Flachgießen beschreibt das Gießen in einer senkrechten, flachen Form, wobei die Gussteile selbst ebenfalls relativ flach sind. Die Anschnitte liegen dann in der horizontalen Trennebene. Weisen jedoch Gussstücke mit identischem Formeinsatz relativ große Höhen auf und liegt ihr Anschnitt ebenfalls in der Trennebene, so fließt die Schmelze eher nach dem Obergussprinzip in den unteren Formhohlraumteil, während im Folgenden der über dem Formhohlraumanschnitt liegende Trennebenenabschnitt zunehmend gefüllt wird. Dieser Aufbau wird als seitlicher Guss bezeichnet.
Daneben gibt es auch einen liegenden oder stehenden Guss, je nachdem, ob die Trennebene beim Gießen horizontal oder vertikal verläuft (Abb. 2). Beim liegenden Gießen werden die Formen oft zu einer Seite geneigt, um eine ruhigere und leicht ansteigende Formfüllung zu erreichen. Dieses Verfahren wird als liegender Guss in schrägen Formen bzw. als schräger Guss bezeichnet.

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