Bestimmte Abschnitte des Violence Against Women Act (VAWA) bieten berechtigten Ehepartnern, Eltern und Kindern, die Opfer von misshandelnden US-Bürgern oder Lawful Permanent Residents geworden sind, Einwanderungsleistungen. Nach dem VAWA sind bestimmte ausländische Staatsangehörige nicht mehr darauf angewiesen, dass ihre misshandelnden Familienangehörigen ihnen helfen, einen rechtmäßigen Status in den Vereinigten Staaten zu erlangen, und können selbst einen Antrag auf eine Green Card stellen (mit dem USCIS-Formular I-360). Dieser Artikel soll Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie im Rahmen des VAWA Anspruch auf eine Green Card haben.

HINWEIS: Wenn Sie als Missbrauchsopfer Hilfe suchen, sollten Sie überlegen, wie privat Sie Ihren Computer, das Internet und Ihr Telefon nutzen. Überlegen Sie, ob Sie etwas tun können und sollten, um zu verhindern, dass jemand anderes erfährt, dass Sie recherchieren oder Hilfe suchen. Manche Opfer verwenden beispielsweise denselben Computer oder dasselbe Gerät wie der Täter oder haben einen Telefontarif, der es dem Täter ermöglicht, die von ihnen getätigten und empfangenen Anrufe zu sehen. Auch andere Technologien wie Überwachungskameras und GPS in Telefonen und Autos können eine Überwachung durch den Täter ermöglichen.

Anforderungen für eine VAWA-Green-Card

Um eine Green-Card im Rahmen des VAWA-Gesetzes zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die unten beschriebenen Anforderungen erfüllen (je nachdem, ob Sie Elternteil, Kind oder Ehepartner eines US-Bürgers oder ständigen Einwohners sind). Trotz des Namens des Gesetzes gilt VAWA gleichermaßen für männliche und weibliche Antragsteller.

Angehörige von Nichteinwanderern in den USA (Personen mit befristetem Visum) können keine Green Card nach VAWA erhalten. Einige von ihnen können jedoch zumindest eine Arbeitserlaubnis beantragen. Siehe Ausfüllen des Formulars I-765V: Anweisungen für misshandelte Ehepartner mit befristetem Visum.

Der Täter ist (oder war) US-Bürger oder rechtmäßiger Daueraufenthaltsberechtigter

Ihr qualifizierter Verwandter muss US-Bürger (USC) oder rechtmäßiger Daueraufenthaltsberechtigter (LPR) gewesen sein. Sie können auch dann einen I-360-Selbstantrag nach dem VAWA stellen, wenn der Missbrauch stattgefunden hat, bevor der Missbraucher Staatsbürger oder Inhaber einer Green Card wurde.

Außerdem können Sie einen Antrag nach dem VAWA stellen, auch wenn der Missbraucher seinen ständigen Wohnsitz oder seine Staatsbürgerschaft in den USA verliert. Wenn Ihr misshandelndes Familienmitglied den LPR-Status aufgrund eines Vorfalls von häuslicher Gewalt verliert, müssen Sie die I-360-Petition innerhalb von zwei Jahren nach dem Verlust des Status des Missbrauchers einreichen.

Sie sind (oder waren) der Ehepartner oder das Kind eines LPR- oder USC-Täters oder der Elternteil eines USC-Täters

VAWA-Green-Cards sind für misshandelte Ehepartner (und Ex-Ehepartner) und Kinder von USCs und LPRs sowie für misshandelte Eltern von USC-Kindern erhältlich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 21 Jahre alt sind. Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können in den VAWA I-360-Selbstantrag eines misshandelten Ehepartners (oder Ex-Ehepartners) aufgenommen werden.

Für Ex-Ehepartner gilt: Wenn die Ehe aufgrund von Missbrauch oder Grausamkeit geschieden wird, können Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende der Ehe immer noch einen VAWA-Antrag stellen. Wenn der Missbraucher stirbt, können Sie ebenfalls innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod einen VAWA I-360-Selbstantrag stellen. Endet die Ehe nach Einreichung des Antrags, hat dies keine Auswirkungen auf den VAWA-Antrag. Wenn Sie jedoch vor der Genehmigung des VAWA-Antrags erneut heiraten, wird der Antrag abgelehnt.

Missbrauch oder Körperverletzung während der Beziehung

Das Gesetz verlangt, dass der Selbstantragsteller nachweist, dass er oder sie von dem LPR- oder USC-Familienmitglied „misshandelt wurde oder extremer Grausamkeit ausgesetzt war“. Beispiele für „Gewalt“ sind körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch. Die US-amerikanische Einwanderungsbehörde (USCIS) betrachtet emotionalen Missbrauch, kontrollierendes Verhalten, Drohungen, Sie zu verletzen oder zu deportieren, gewaltsame Inhaftierung und anderes bedrohliches Verhalten als „extreme Grausamkeit“

Darüber hinaus betrachtet die USCIS emotionalen Missbrauch, kontrollierendes Verhalten, Drohungen, Sie zu verletzen oder zu deportieren, gewaltsame Inhaftierung gegen Ihren Willen und anderes Verhalten, das dazu dient, Ihnen Angst zu machen. Dies ist keine erschöpfende Liste, und USCIS wird die Gesamtheit der Umstände berücksichtigen, wenn es entscheidet, ob Sie einer Körperverletzung oder extremen Grausamkeit ausgesetzt waren.

Ehepartner müssen die Ehe mit USC oder LPR in gutem Glauben geschlossen haben

„Guter Glaube“ bedeutet, dass die Ehe mit Ihrem LPR- oder USC-Ehepartner echt war und nicht nur geschlossen wurde, um eine Green Card zu erhalten. Wenn es sich um eine betrügerische Ehe handelt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Green Card im Rahmen des VAWA, ebenso wenig wie auf eine Green Card im Rahmen des normalen Petitionsverfahrens.

Sie müssen sich in den USA aufhalten (mit wenigen Ausnahmen)

In den meisten Fällen müssen Sie sich in den USA aufhalten, um eine Petition im Rahmen des VAWA zu stellen. Sie können jedoch einen Antrag stellen, wenn Sie im Ausland leben, wenn der Täter ein Angestellter der US-Regierung oder der Streitkräfte ist oder der Missbrauch in den Vereinigten Staaten stattgefunden hat.

Sie müssen zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem LPR- oder USC-Täter zusammengelebt haben

Es gibt keine Zeitspanne, in der Sie mit dem Täter zusammengelebt haben müssen, und Sie müssen nicht gegenwärtig mit dem Täter zusammenleben, wenn Sie eine Green Card nach VAWA beantragen. VAWA spezifiziert nicht, was es bedeutet, „mit dem Täter zu leben“. Selbst wenn Sie nur eine kurze Zeit im selben Haus oder in derselben Wohnung mit dem Täter verbracht haben, kann dies ausreichen, um diese Anforderung zu erfüllen.

Sie müssen ein unbescholtener Mensch sein

Um sich für eine Erleichterung nach VAWA zu qualifizieren, müssen Sie mindestens in den letzten drei Jahren ein unbescholtener Mensch gewesen sein. Einige Dinge, die Sie daran hindern können, einen guten Leumund nachzuweisen, sind: eine kriminelle Vergangenheit, gewohnheitsmäßiger Alkoholkonsum, Drogenkonsum, illegales Glücksspiel, Lügen unter Eid oder die Verfolgung oder Schädigung anderer Personen.

Als Teil des Antragsverfahrens für eine Green Card im Rahmen des VAWA müssen Sie anhand von offiziellen Dokumenten und Erklärungen nachweisen, dass Sie die oben genannten Kriterien erfüllen.

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