- Sommerkurse für USC-Studenten
- Vorabgenehmigung von Sommerkursen von US-Institutionen:
- Vorabgenehmigungen für internationale Sommerkurse:
- Programme durch US-Colleges und Universitäten
- Direkte Einschreibung an internationalen Einrichtungen
- Programme, die von nicht anerkannten Einrichtungen angeboten werden
- Zeugnisse von US-Institutionen oder Institutionen mit Sitz im Ausland, die über eine U.S. Regional Accreditation:
- Transcripts von Institutionen außerhalb der USA (ohne regionale US-Akkreditierung):
Sommerkurse für USC-Studenten
USC-Studenten können während des Sommersemesters Kurse außerhalb der USC belegen. Für entsprechende Kurse sind Wahleinheiten, USC-Kursäquivalente, Diversity-Kredite und Fremdsprachenkredite erhältlich. Um herauszufinden, welche Kurse im Sommer angerechnet werden können, nutzen Sie bitte den Summer Pre-approval Process. Die Anrechnung ist auf Kurse beschränkt, die im Sommersemester belegt werden. Kurse, die im Herbst-, Winter- oder Frühjahrssemester belegt wurden, werden als „Out-of-Residence“ abgelehnt. Um Ihre Sommerkurse anrechnen zu lassen, müssen Sie eine C- oder besser erzielen und eine offizielle Abschrift an die USC senden lassen, nachdem Ihre Sommernoten vorliegen.
- OASIS: Verwenden Sie die Option „Request for Pre-approval to Transfer Coursework to USC“ (Antrag auf Vorabgenehmigung für die Übertragung von Studienleistungen an die USC), um eine sofortige Rückmeldung zu erhalten, es sei denn, Sie wurden darüber informiert, dass Sie diese Option für diesen Antrag nicht verwenden können.
- FAQ: So verwenden Sie das webbasierte Vorabgenehmigungsformular.
- Vorabgenehmigungsformular: Laden Sie dieses Formular herunter, wenn Sie den webbasierten Prozess in OASIS nicht nutzen können.
- Hilfe bei der Vorabgenehmigung
- Transfer Credit Report Tutorial
Vorabgenehmigung von Sommerkursen von US-Institutionen:
Bevor Sie eine Vorabgenehmigung einreichen, stellen Sie bitte fest, ob die Kurse, die Sie belegen möchten, im kommenden Sommersemester tatsächlich angeboten werden oder nicht. Die USC kann keine Bewertung von Sommerkursen vornehmen, wenn der Sommerkursplan der Transfereinrichtung nicht vorliegt. Bitte reichen Sie nur die Kurse zur Vorabgenehmigung ein, die Sie tatsächlich zu besuchen beabsichtigen. Das Verfahren der Vorabgenehmigung ist nicht dazu gedacht, dass die Studierenden nach Krediten „suchen“. Es wird nur eine bestimmte Anzahl von Kursen zugelassen, bevor Sie keine weiteren Vorabgenehmigungen mehr einreichen können und darauf verwiesen werden, sich bezüglich Ihrer Sommerpläne mit Degree Progress in Verbindung zu setzen.
Online-Kurse
In den meisten Fällen werden Online-Kurse genauso angerechnet wie die Präsenzveranstaltungen an der entsendenden Einrichtung. Online- oder Hybrid-Kurse in Laborwissenschaften werden jedoch nicht als gleichwertig mit USC-Kursen in Laborwissenschaften anerkannt. Online- oder Hybrid-Fremdsprachenkurse sind nicht gleichwertig mit USC-Fremdsprachenkursen und erfüllen auch nicht die Sprachanforderungen. Wenn Sie eine herkömmliche Präsenzversion eines dieser Kurse an einer Schule belegt haben, an der der Kurs auch online verfügbar ist, können wir die Gleichwertigkeit oder Fachanrechnung nicht im Voraus garantieren. Sie müssen nach Abschluss des Kurses zusätzliche Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie in der Präsenzversion des Kurses eingeschrieben waren. Zu den Unterlagen gehören in der Regel eine Zusammenfassung der Anmeldung und der Lehrplan des Kurses. Ein Syllabus allein reicht als Nachweis nicht aus. Bitte bewahren Sie Kopien aller zugehörigen Materialien auf.
Alle Kurse, die in nicht-traditionellen Umgebungen oder Zeitrahmen unterrichtet werden, einschließlich kompakter Intersessions oder offener Fernkurse, erfordern eine individuelle Überprüfung nach Abschluss des Kurses. In diesen Fällen kann keine Vorabgarantie für die Anrechnung gegeben werden.
Vorabgenehmigungen für internationale Sommerkurse:
Wenn Sie planen, diesen Sommer im Ausland zu studieren, können Sie das Online-Vorabgenehmigungsverfahren nicht nutzen. Einige internationale Studiengänge können mit dem oben verfügbaren Vorabgenehmigungsformular (in Papierform) vorab genehmigt werden, während andere nicht im Voraus geprüft werden können. Die verschiedenen Arten von Optionen (und ob eine Vorabgenehmigung für jede Art möglich ist) sind unten aufgeführt.
Programme durch US-Colleges und Universitäten
Einige Studenten studieren im Ausland durch ein US-College oder eine Universität. Die USC erwartet, dass die Lehrkräfte der US-Hochschule entweder die zu übertragenden Kurse unterrichten oder die direkte, detaillierte Aufsicht über den Lehrplan des Programms behalten. Wenn das Programm die direkte Einschreibung an einer internationalen Einrichtung vorsieht, muss diese Universität vom Bildungsministerium ihres Landes für die Verleihung von Studienabschlüssen anerkannt sein.
Um eine Vorabgenehmigung für Programme zu beantragen, die von einem US-College oder einer US-Universität angeboten werden, füllen Sie bitte das obige Vorabgenehmigungsformular aus. Sie müssen so viele Informationen wie möglich über das Programm, das Sie besuchen möchten, angeben. Sie müssen angeben, wo die Kurse abgehalten werden, wie lange das Programm dauert und von welcher Einrichtung die Bescheinigung ausgestellt wird. Wenn Sie diese Informationen nicht einreichen, verzögert sich die Bearbeitung oder Ihr Antrag wird abgelehnt.
Direkte Einschreibung an internationalen Einrichtungen
Einige Studenten schreiben sich direkt an einer internationalen Universität ein. Gemäß den USC-Richtlinien müssen Studierende, die sich Kurse, die sie an einer Einrichtung außerhalb der Vereinigten Staaten (ohne regionale US-Akkreditierung) absolviert haben, auf ihren Bachelor-Abschluss anrechnen lassen möchten, bei der International Education Research Foundation (IERF) einen „Detail Report with Course Level Identification“ beantragen. Um für eine Anrechnung in Frage zu kommen, müssen Sie Kurse an einem College oder einer Universität belegen, das/die im Heimatland entsprechend akkreditiert ist, und die belegten Kurse müssen Teil des regulären Lehrplans dieser Schule sein, den regulären Studenten dieser Schule offen stehen und in der offiziellen Abschrift dieser Schule aufgeführt sein. Sie müssen das Äquivalent einer C- oder besser erreichen, wie in der IERF-Bewertung festgestellt, um für eine Anrechnung in Frage zu kommen. Einige Schulen bieten Sommerkurse an, die ausschließlich für ein Publikum im Ausland bestimmt sind, um ausländischen Studenten Erfahrungen mit den Lehrkräften und Inhalten der Gasteinrichtung zu vermitteln. Diese Kurse können auf dem regulären Lehrangebot der Heimathochschule basieren, oder sie können Kursnummern, Titel und Inhalte im „amerikanischen Stil“ haben und sogar von Gastdozenten amerikanischer Universitäten unterrichtet werden. In jedem Fall sind diese Kurse nicht Teil des regulären Studienplans, sie sind nicht für Studenten gedacht, die einen regulären Abschluss anstreben, und sie sind im Allgemeinen nicht für einen Abschluss an der Gasthochschule geeignet. Die USC akzeptiert keine Kurse aus diesen Programmen zur Anrechnung.
Programme, die von nicht anerkannten Einrichtungen angeboten werden
Viele Studenten studieren im Ausland über nicht anerkannte Einrichtungen wie Sprachinstitute, Schulen, die von der Regierung ihres Heimatlandes nicht für die Verleihung von Hochschulabschlüssen anerkannt sind, oder über private Auslandsstudienorganisationen. Solche Programme bieten den Studierenden zwar die Möglichkeit, ein Zeugnis von einer akkreditierten oder anerkannten Einrichtung zu erhalten (oft gegen eine Gebühr), aber die USC akzeptiert diese Programme nicht für die Anrechnung von Studienleistungen. Um für eine Anrechnung in Frage zu kommen, verlangt die USC, dass die Institution, die das Zeugnis ausstellt, die Kurse unterrichtet und die direkte, detaillierte curriculare Aufsicht über die Kurse behält, die im Rahmen solcher Programme angeboten werden.
Zeugnisse von US-Institutionen oder Institutionen mit Sitz im Ausland, die über eine U.S. Regional Accreditation:
Offizielle Abschriften sollten per Post geschickt werden an:
USC Registrar One Stop Center
University Park Campus
700 Childs Way, John Hubbard Hall 106
Los Angeles, CA 90089-0912
Offizielle Abschriften (sicheres pdf/elektronisch) sollten per E-Mail geschickt werden an:
USC Admissions
[email protected]
Wenn möglich, geben Sie bitte Ihre 10-stellige USC-ID-Nummer an.
Transcripts von Institutionen außerhalb der USA (ohne regionale US-Akkreditierung):
Sie müssen sich an die International Education Research Foundation wenden, um einen „Detail Report with Course Level Identification“ zu erhalten. Die IERF wird die Ergebnisse direkt an die USC übermitteln, und die Transfer Credit Services werden eine Bewertung der Transfer Credits vornehmen. Je nach Land oder Region können neben einem offiziellen Transkript weitere Unterlagen erforderlich sein. Alle Unterlagen müssen gemäß den Anforderungen der IERF eingereicht werden, um als offiziell zu gelten; bitte senden Sie keine Abschriften oder andere Dokumente an die USC.