Als Angestellter der LUMC sind Ihre Pendelkosten steuerlich absetzbar. Zu diesem Zweck gibt es eine Umrechnungsregelung. Wenn Sie diese Regelung beantragen, erhalten Sie eine steuerfreie Erstattung von 0,19 € pro gefahrenen Kilometer von und zum LUMC. Gleichzeitig wird derselbe Betrag von Ihrem Brutto-Urlaubsgeld und/oder Ihrer Jahresendzulage abgezogen. Folglich müssen Sie über diesen Betrag hinaus keine Einkommenssteuer zahlen, und das ist Ihr Steuervorteil. Diese Regelung ist freiwillig und steht allen ernannten LUMC-Mitarbeitern zur Verfügung, unabhängig davon, wo Sie wohnen.
Berechnungsbeispiel (fiktiv)
Angenommen, Ihre Einkommensteuer beträgt 50%. Mit Ihrem Gehalt erhalten Sie 2.000 € Brutto-Urlaubsgeld, so dass Ihnen ein Netto-Urlaubsgeld von 1.000 € bleibt.
Sie beantragen die Umwandlung und haben Anspruch auf 1.000 € als steuerfreie Erstattung Ihrer Pendelkosten. Dann „tauschen“ Sie diese steuerfreie Erstattung mit Ihrem Brutto-Urlaubsgeld. Dadurch verringert sich der zu versteuernde Betrag auf 1.000 €. Nach dem 50%igen Steuerabzug beträgt Ihr Netto-Urlaubsgeld 1.500 €: 500 € mehr als vorher.
Kurz gesagt: Brutto-Urlaubsgeld 2.000 € > 1.000 € steuerfrei + (1.000 € steuerpflichtig -/- 50% Steuer) = 1.000 € steuerfrei + 500 € > Netto-Urlaubsgeld 1.500 €.

Wer darf an dieser Pendlerregelung teilnehmen?

Sie können an der Pendlerpauschale teilnehmen, wenn:

  • Sie ein Angestellter des LUMC sind und ein Gehalt erhalten;
  • Sie sind ein Arbeitnehmer auf Abruf mit unregelmäßigem Lohn;
  • Sie sind (dauerhaft) arbeitsunfähig und Ihr Gehalt wird vom LUMC gezahlt.

Sie dürfen nicht teilnehmen, wenn:

  • Sie sind Auszubildender;
  • Sie erhalten eine Studienbeihilfe (zakgeldvergoeding).

Was müssen Sie noch beachten?

  • Wenn sich im Laufe des Jahres Ihr Arbeitsweg ändert, zum Beispiel weil Sie umgezogen sind oder einen Tag weniger oder mehr arbeiten, informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, damit Sie die korrekte Erstattung erhalten.
  • Wenn Sie auch an einem anderen Steuersystem teilnehmen, wie zum Beispiel dem Fahrradprogramm, verwenden Sie vielleicht schon einen Teil Ihres Urlaubsgeldes und/oder Ihrer Jahresendprämie. Diesen Teil können Sie nicht für die Entfernungspauschale verwenden.
  • Wenn Ihr Arbeitsverhältnis innerhalb des nächsten Jahres endet und Sie voraussichtlich Arbeitslosengeld beantragen müssen, kann die Teilnahme an dieser Regelung dazu führen, dass Ihr Arbeitslosengeld niedriger ausfällt.
  • Wenn Sie Ihre Entfernungspauschale von der Einkommensteuer absetzen können, vergessen Sie nicht, sie in Ihrer Steuererklärung anzugeben. In der Regel ist dieser Betrag höher als der abzugsfähige Höchstbetrag. Dadurch wird Ihre Pendlerpauschale gestrichen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, besprechen Sie diese bitte mit Ihrem P&O-Berater beim Termingespräch.

Wie beantrage ich die Pendlerpauschale?

  • Wenn Sie an der Pendlerpauschale teilnehmen möchten, müssen Sie einmalig ein Formular ausfüllen und einreichen. Wenn Sie dieses Formular nicht einreichen, können Sie die Entfernungspauschale nicht erhalten. Der P&O-Berater wird Ihnen bei Ihrem Termingespräch erklären, wo Sie dieses Formular finden können.
  • Neuer Mitarbeiter? Bitte lesen Sie unbedingt die Informationen auf der Seite Neue Mitarbeiter.

admin

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