Siehe auch: Besteuerung im Vereinigten Königreich § Ansässigkeit und Wohnsitz

Im Vereinigten Königreich für UnternehmenBearbeiten

Ein Unternehmen wird im Allgemeinen für Steuerzwecke als im Vereinigten Königreich ansässig behandelt, wenn es im Vereinigten Königreich gegründet wurde oder, wenn das Unternehmen nicht im Vereinigten Königreich gegründet wurde, wenn seine zentrale Leitung und Kontrolle im Vereinigten Königreich ausgeübt werden. „Zentrale Leitung und Kontrolle“ bezieht sich auf die höchste Ebene der Aufsicht, die in der Regel vom Vorstand ausgeübt wird, und nicht auf die tägliche Geschäftsführung.

Im Vereinigten Königreich für natürliche PersonenEdit

Schedule 45 des Finance Act 2013 legt die Regeln fest, nach denen bestimmt wird, ob natürliche Personen im Vereinigten Königreich ansässig sind oder nicht. Die Regeln sind kompliziert und werden im Folgenden nur kurz umrissen.

Der Test berücksichtigt die Zeit, die eine Person im Vereinigten Königreich verbringt oder dort arbeitet, sowie die Verbindungen, die die Person zum Vereinigten Königreich hat. Der Test gliedert sich in den automatischen Überseetest, den automatischen UK-Test und den Test für ausreichende Verbindungen. Es gibt zusätzliche Regeln für die Ansässigkeit verstorbener Personen und für geteilte Jahre (Jahre der Ankunft und des Verlassens).

Eine Person, die sich in einem Steuerjahr mehr als 183 Tage im Vereinigten Königreich aufhält, ist im Vereinigten Königreich ansässig. Erfüllt die Person diese Bedingung, müssen keine weiteren Prüfungen vorgenommen werden. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, so ist die Person während des gesamten Steuerjahres im Vereinigten Königreich ansässig, wenn

  • sie keinen der automatischen Auslandstests erfüllt und
  • sie einen der automatischen UK-Tests oder den Test für ausreichende Verbindungen erfüllt.

Eine natürliche Person ist für das Steuerjahr nicht im Vereinigten Königreich ansässig, wenn

  • sie einen der automatischen Überseetests erfüllt, oder
  • sie keinen der automatischen UK-Tests oder den Test der ausreichenden Verbindungen erfüllt.

Automatische Überseetests

In diesem Abschnitt sind drei Tests zu berücksichtigen:

  • Erster automatischer Auslandstest

Die Person gilt für das Steuerjahr als nicht im Vereinigten Königreich ansässig, wenn sie in einem oder mehreren der drei Steuerjahre vor dem laufenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig war und sich im Steuerjahr weniger als 16 Tage im Vereinigten Königreich aufhält.

  • Second Automatic Overseas Test

Die Person ist für das Steuerjahr nicht im Vereinigten Königreich ansässig, wenn sie in keinem der drei Steuerjahre vor dem laufenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig war und sich im Steuerjahr weniger als 46 Tage im Vereinigten Königreich aufhält.

  • Dritter automatischer Übersee-Test

Die Person ist für das Steuerjahr nicht im Vereinigten Königreich ansässig, wenn sie während des Steuerjahres Vollzeit im Ausland arbeitet und: sie weniger als 91 Tage im Steuerjahr im Vereinigten Königreich verbringt; die Anzahl der Tage, an denen sie mehr als 3 Stunden im Vereinigten Königreich arbeitet, weniger als 31 beträgt und es keine wesentliche Unterbrechung ihrer Arbeit im Ausland gibt. Eine erhebliche Unterbrechung liegt vor, wenn mindestens 31 Tage vergehen und keiner dieser Tage ein Tag ist, an dem die Person mehr als 3 Stunden im Ausland arbeitet und mehr als 3 Stunden im Ausland gearbeitet hätte, dies aber nicht getan hat, weil sie sich im Jahresurlaub, im Krankheitsurlaub oder im Erziehungsurlaub befand. Wenn die Person eine erhebliche Unterbrechung der Arbeit im Ausland hat, wird sie nicht für eine Vollzeitbeschäftigung im Ausland qualifiziert.

Dieser Test kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gelten.

Automatische Tests im Vereinigten Königreich

Unter diesem Glied gibt es wieder 3 Tests zu beachten:

  • Erster automatischer UK-Test

Die Person ist für das Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig, wenn sie sich während des Steuerjahres 183 Tage oder mehr im Vereinigten Königreich aufhält.

  • Zweiter automatischer Test

Die Person ist für das Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig, wenn sie während des gesamten oder eines Teils des Jahres einen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat oder hatte und alle der folgenden Punkte zutreffen Es gibt oder gab mindestens einen Zeitraum von 91 aufeinanderfolgenden Tagen, an denen sie eine Wohnung im Vereinigten Königreich hatte; mindestens 30 dieser 91 Tage fallen in das Steuerjahr, in dem sie eine Wohnung im Vereinigten Königreich hatte, und sie hat sich zu irgendeinem Zeitpunkt während des Jahres mindestens 30 Tage lang in dieser Wohnung aufgehalten; und zu diesem Zeitpunkt hatte sie keine ausländische Wohnung, oder sie hatte eine, in der sie sich während des Steuerjahres weniger als 30 Tage lang aufgehalten hat.

  • Dritter automatischer Test

Die Person ist für das Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen: sie arbeitet Vollzeit im Vereinigten Königreich für einen beliebigen Zeitraum von 365 Tagen, der in das Steuerjahr fällt; mehr als 75 % der Gesamtzahl der Tage in dem 365-Tage-Zeitraum, an denen sie mehr als 3 Stunden arbeitet, sind Tage, an denen sie mehr als 3 Stunden im Vereinigten Königreich arbeitet; und mindestens ein Tag, der sowohl in den 365-Tage-Zeitraum als auch in das Steuerjahr fallen muss, ist ein Tag, an dem sie mehr als 3 Stunden im Vereinigten Königreich arbeitet.

Test auf ausreichende Bindungen

Wenn die Person keinen der automatischen Tests für das Ausland und das Vereinigte Königreich erfüllt, muss sie ihre Verbindungen zum Vereinigten Königreich, die so genannten „Bindungen“, berücksichtigen. Dazu gehören familiäre Bindungen, Wohnbindungen, Arbeitsbindungen oder eine 90-Tage-Bindung. Wenn sie in einem oder mehreren der drei Steuerjahre vor dem Jahr, das sie in Betracht ziehen, im Vereinigten Königreich ansässig waren, müssen sie auch prüfen, ob sie eine Länderbindung haben.

Tabelle A: Erforderliche Bindung an das Vereinigte Königreich, wenn eine Person in einem oder mehreren der drei Steuerjahre vor dem betreffenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig war
Im betreffenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich verbrachte Tage Erforderliche Bindung an das Vereinigte Königreich
16 – 45 Mindestens 4
46 – 90 Mindestens 3
91 – 120 Mindestens 2
Über 120 Mindestens 1
Tabelle B: UK-Verbindungen erforderlich, wenn die Person in keinem der drei Steuerjahre vor dem betreffenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich ansässig war
Tage, die im betreffenden Steuerjahr im Vereinigten Königreich verbracht wurden UK-Verbindungen erforderlich
46 – 90 Alle 4
91 – 120 Mindestens 3
Über 120 Mindestens 2

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