Ich denke, es handelt sich um eine Verwechslung der Initialen CMA und RMA. Wenn es um den Bereich der medizinischen Assistenz geht, steht RMA für Registered Medical Assistant und CMA für Certified Medical Assistant.
CMA kann aber auch für Certified Medication Aide stehen, also für eine zertifizierte Pflegehelferin (CNA), die einen zusätzlichen Kurs absolviert hat, um in einer Langzeitpflegeeinrichtung Medikamente verabreichen zu können. Und genau hier beginnt die Verwirrung. Einige Staaten haben die Bezeichnung Certified Medication Aide (CMA) nicht mehr verwendet, weil sie mit Certified Medical Assistant (CMA) verwechselt wurde. Oklahoma hat auch die Bezeichnung Medication Administratin Technician (MAT) verwendet. Sehen Sie das Problem, dass nur Initialen verwendet werden?
Ein medizinischer Assistent und ein Pflegeassistent sind nicht dasselbe. Medizinische Fachangestellte sind für die Arbeit in Arztpraxen ausgebildet, während Pflegeassistenten für die Arbeit in Langzeitpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ausgebildet sind. Der MA hat tatsächlich mehr Ausbildung als ein Pflegeassistent.
In einer Arztpraxis kann der MA Medikamente verabreichen (einschließlich Injektionen), Verbände wechseln, Blut abnehmen, einfache Labortests durchführen, Röntgenaufnahmen machen und sogar einige medizinische Verfahren wie das Spülen von Augen und Ohren durchführen. Einem Pflegeassistenten wäre es niemals erlaubt, diese Dinge zu tun.
Die Person, die einen kurzen Kurs zum Pflegeassistenten absolviert, kann auch einen zusätzlichen Kurs belegen, der es ihr erlaubt, bestimmte Medikamente in einer Langzeitpflegeeinrichtung zu verabreichen. Diese Medikamenten- und Pflegeassistenten benötigen in den meisten Staaten eine Lizenz, da sie nicht DIREKT unter der Aufsicht eines Arztes arbeiten. Und das ist ein weiterer großer Bereich, der für Verwirrung sorgt: Als nicht lizenzierte Arbeitskraft kann ein medizinischer Assistent in einer Arztpraxis Medikamente verabreichen, nicht aber in einer Langzeitpflegeeinrichtung. Wenn Sie dafür ausgebildet sind, warum dürfen Sie es dann nicht tun? Es hängt alles davon ab, wer die Person beaufsichtigt, die die Medikamente verabreicht.
Pflegeassistenten arbeiten unter der Aufsicht einer examinierten Krankenschwester, und die Aufgaben eines Pflegeassistenten sind im Krankenpflegegesetz des jeweiligen Staates festgelegt. Im NPA ist auch festgelegt, welche Aufgaben eine Krankenschwester an eine zugelassene oder nicht zugelassene Person „delegieren“ kann.
Sehr wenige Staaten haben Gesetze, die sich speziell auf medizinische Assistenten beziehen, die DIREKT unter ärztlicher Aufsicht arbeiten. Ein Arzt ist an das Arztpraxisgesetz des jeweiligen Staates gebunden, nicht an das Krankenpflegegesetz. Im Arztpraxisgesetz heißt es etwa: „Der Arzt kann jede Aufgabe an Personen delegieren, die seiner direkten Aufsicht unterstehen, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich verboten ist.“ Dies gibt dem Arzt einen großen Spielraum bei der Frage, was an andere delegiert werden kann.
Ein Arzt kann Sie bei einer Operation assistieren lassen, wenn er Sie dazu anweist, auch wenn Sie keine Ausbildung in diesem Bereich haben. Aber ein Arzt kann Ihnen nicht die Verantwortung für die Diagnose oder die Verschreibung von Medikamenten übertragen, da das Gesetz es Ärzten ausdrücklich untersagt, diese besonderen Aufgaben zu delegieren. Daher kann ein Arzt die Verabreichung von Medikamenten an eine nicht zugelassene Arzthelferin übertragen, da diese direkt unter ärztlicher Aufsicht steht. In den meisten Bundesstaaten ist es Krankenschwestern und -pflegern untersagt, die Verabreichung von Medikamenten an nicht zugelassene Mitarbeiter zu delegieren. Ein medizinischer Assistent mag „zertifiziert“ sein, aber er ist nicht „lizenziert“.
Christian, man hat Ihnen wahrscheinlich gesagt, Sie seien „überqualifiziert“, weil Sie eine bessere Ausbildung haben als ein Krankenpflegehelfer. Außerdem müssen Sie in Oklahoma, wenn Sie als Pflegehelferin in einer Langzeitpflegeeinrichtung arbeiten wollen, die Medicare-Zahlungen erhält, die staatliche CNA-Lizenzprüfung ablegen, die vom Bundesgesetz vorgeschrieben ist. Und wenn Sie sich für eine Stelle in einem Pflegeheim bewerben, bezieht sich CMA in der Regel auf einen medizinischen Assistenten und nicht auf einen medizinischen Assistenten.