- BeninBearbeiten
- BulgarienBearbeiten
- KanadaBearbeiten
- ChinaEdit
- KubaBearbeiten
- EritreaEdit
- FrankreichBearbeiten
- Französische DepartementsEdit
- GeorgienBearbeiten
- SüdossetienEdit
- DeutschlandEdit
- IndienEdit
- MalawiEdit
- RusslandBearbeiten
- SingapurEdit
- SüdafrikaBearbeiten
- SowjetunionBearbeiten
- TurkmenistanEdit
- Vereinigte StaatenBearbeiten
BeninBearbeiten
Während der ersten Präsidentschaft von Mathieu Kérékou wurden die Aktivitäten der Zeugen Jehovas verboten und die Mitglieder wurden gezwungen, sich einem „Entmystifizierungskurs“ zu unterziehen.“
BulgarienBearbeiten
In Bulgarien waren die Zeugen Jehovas Ziel von Gewalt durch rechtsnationalistische Gruppen wie die IMRO – Bulgarische Nationalbewegung. Am 17. April 2011 belagerte eine Gruppe von etwa sechzig vermummten Männern, die BMPO-Fahnen trugen, einen Königreichssaal in Burgas während der jährlichen Gedenkfeier für den Tod Christi. Die Angreifer warfen Steine, beschädigten Mobiliar und verletzten mindestens fünf der im Saal versammelten Personen. Der Vorfall wurde von einem lokalen Fernsehsender aufgezeichnet. Die Zeugen Jehovas in Bulgarien wurden mit Geldstrafen belegt, weil sie ohne ordnungsgemäße staatliche Genehmigung missioniert haben, und einige Gemeinden haben Gesetze erlassen, die ihr Recht zu predigen verbieten oder einschränken.
KanadaBearbeiten
Im Jahr 1984 veröffentlichte Kanada eine Reihe von zuvor als geheim eingestuften Dokumenten, aus denen hervorging, dass in den 1940er Jahren „körperlich gesunde junge Zeugen Jehovas“ in „Lager“ geschickt und „ganze Familien, die die Religion praktizierten, inhaftiert wurden.“ In dem Bericht von 1984 heißt es: „Kürzlich freigegebene Kriegsdokumente legen nahe, dass dies auch eine Zeit offiziell sanktionierter religiöser Bigotterie, politischer Intoleranz und der Unterdrückung von Ideen war. Die Bundesregierung bezeichnete die Zeugen Jehovas in geheimen Berichten, die 1942 an parlamentarische Sonderausschüsse gegeben wurden, als subversive und beleidigende ‚religiöse Eiferer‘ …“. Sie kam zu dem Schluss, dass „wahrscheinlich keine andere Organisation in ihren Methoden so anstößig ist und unter dem Deckmantel des Christentums arbeitet“. Die vom Justizministerium erstellten Dokumente wurden von der Regierung von William Lyon Mackenzie King einem Sonderausschuss des Unterhauses vorgelegt, um die Ächtung der Organisationen während des Zweiten Weltkriegs zu rechtfertigen.“
ChinaEdit
Nach Bitter Winter, einem Online-Magazin, das sich mit Religionsfreiheit und Menschenrechten in China befasst, werden die Aktivitäten der Zeugen Jehovas in China als illegal angesehen. Es wird auch berichtet, dass ausländische Missionare ausgewiesen werden, dass die Wohnungen von Mitgliedern durchsucht werden und dass Mitglieder befürchten, von der Polizei verfolgt zu werden. Bitter Winter berichtet auch, dass Chinas offizielle Anti-Sekten-Website das russische Verbot der Glaubensgemeinschaft offen unterstützt und erklärt, dass die Gruppe streng kontrolliert oder sogar verboten werden sollte.
Die ehemalige kanadisch-amerikanische Missionarin der Zeugen Jehovas, Amber Scorah, erzählte, was sie und ihr Mann in den frühen 2000er Jahren auf sich genommen haben, um illegal in China zu predigen. Sie berichtet, dass sie ihren Visumsantrag fälschen mussten, um in das Land einreisen zu können, und dass sie Kollegen darüber belogen, warum sie dorthin eingewandert sind. Sie beschreibt, wie die örtlichen Zeugen Jehovas gezwungen waren, sich jede Woche heimlich an einem anderen Ort zu treffen, wobei Einladungen nur durch Mundpropaganda erfolgten. Sie beschreibt auch, wie sie potenzielle Konvertiten überprüften, um sicherzustellen, dass sie keine kommunistischen Verbindungen oder Neigungen hatten.
KubaBearbeiten
Unter dem kommunistischen Regime von Fidel Castro galten die Zeugen Jehovas zusammen mit Homosexuellen, Landstreichern und anderen Gruppen als „soziale Abweichler“ und wurden zur „Umerziehung“ in Zwangsarbeitslager geschickt. Am 1. Juli 1974 wurde die Gruppe offiziell verboten und ihre „Kirchen“ geschlossen. Nach dem Verbot wurden Mitglieder, die den Militärdienst verweigerten, zu drei Jahren Haft verurteilt, und es wurde berichtet, dass Mitglieder auch inhaftiert wurden, weil ihre Kinder sich weigerten, vor der Flagge zu salutieren.
EritreaEdit
In Eritrea entzog die Regierung den Zeugen Jehovas 1994 ihre bürgerlichen und politischen Rechte, nachdem sie sich geweigert hatten, an Wahlen und am Militärdienst teilzunehmen. Mitglieder aller Altersgruppen wurden wegen der Teilnahme an religiösen Versammlungen verhaftet. Am 24. September 1994 wurden Paulos Eyassu, Negede Teklemariam und Isaac Mogos verhaftet, ohne Gerichtsverfahren inhaftiert und blieben bis Dezember 2020 inhaftiert. Im Januar 2019 waren 53 Zeugen inhaftiert, einer davon seit 2001; alle bis auf 24 wurden am 4. Dezember 2020 freigelassen. Internationale Rechtsgruppen sind sich der Lage der Zeugen Jehovas in Eritrea bewusst und haben die eritreischen Behörden wiederholt aufgefordert, die Verfolgung zu beenden. Es wird berichtet, dass vier von ihnen im Gefängnis aufgrund von Misshandlungen gestorben sind.
FrankreichBearbeiten
Vor dem Zweiten Weltkrieg verbot die französische Regierung die Vereinigung der Zeugen Jehovas in Frankreich und ordnete an, die französischen Büros der Watch Tower Society zu räumen. Nach dem Krieg nahmen die Zeugen Jehovas in Frankreich ihre Tätigkeit wieder auf. Im Dezember 1952 verbot der französische Innenminister die Zeitschrift Der Wachtturm mit der Begründung, dass sie den Militärdienst befürwortete. Das Verbot wurde am 26. November 1974 aufgehoben.
In den 1990er und 2000er Jahren setzte die französische Regierung die Zeugen Jehovas auf ihre Liste der „Sekten“, und Minister der Regierung äußerten sich öffentlich abfällig über die Zeugen Jehovas. Trotz ihrer jahrhundertelangen Tätigkeit im Land lehnte das französische Finanzministerium die offizielle Anerkennung der Glaubensgemeinschaft ab; erst am 23. Juni 2000 entschied das höchste französische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, dass die Zeugen Jehovas nach französischem Recht als Religion gelten. Das französische Innenministerium wollte 60 % der Spenden an die Einrichtungen der Glaubensgemeinschaft einziehen; die Zeugen bezeichneten die Besteuerung als „konfiskatorisch“ und legten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein. Am 30. Juni 2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Maßnahmen Frankreichs die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas verletzten, indem sie 58 Millionen Euro an Steuern verlangten.
Die Zeugen Jehovas in Frankreich haben von Hunderten von kriminellen Angriffen auf ihre Anhänger und Kultstätten berichtet.
Französische DepartementsEdit
Während des Verbots des Wachtturms in Frankreich wurde die Zeitschrift in verschiedenen französischen Territorien weiterhin veröffentlicht. In Französisch-Polynesien wurde die Zeitschrift heimlich unter dem Namen La Sentinelle herausgegeben, obwohl man später erfuhr, dass der Wachtturm dort nicht verboten worden war. Auf La Réunion wurde die Zeitschrift unter dem Namen Bulletin intérieur veröffentlicht.
GeorgienBearbeiten
Im Jahr 1996, ein Jahr nachdem Georgien seine Verfassung für die Zeit nach der UdSSR angenommen hatte, begann das Innenministerium des Landes eine Kampagne zur Beschlagnahmung religiöser Literatur der Zeugen Jehovas. Einzelne Zeugen flohen aus Georgien und suchten in anderen Ländern einen religiösen Flüchtlingsstatus. Regierungsbeamte verweigerten den Zeugen Jehovas die Genehmigung, Versammlungen zu organisieren, und Strafverfolgungsbeamte lösten legale Versammlungen auf. Im September 2000 „feuerten georgische Polizei- und Sicherheitsbeamte Panzerabwehrgranaten ab und setzten Gewalt ein, um eine Versammlung von etwa 700 Zeugen Jehovas im Freien in der Stadt Natuliki im Nordwesten Georgiens am 8. September aufzulösen, wie AP und Caucasus Press berichteten.“ Im Jahr 2002 wurde die strafrechtliche Verfolgung eines Priesters, der zu Gewalt gegen Mitglieder der Zeugen Jehovas angestiftet hatte, durch mangelnde Zusammenarbeit von Regierung und Strafverfolgungsbehörden behindert.
Im Jahr 2004 bezeichnete der Forum 18 News Service die Zeit seit 1999 als „fünfjährige Schreckensherrschaft“ gegen die Zeugen Jehovas und bestimmte andere religiöse Minderheiten. Amnesty International stellte fest: „Die Zeugen Jehovas waren häufig Ziel von Gewalt … in Georgien … Bei vielen dieser Vorfälle soll die Polizei die Gläubigen nicht geschützt oder sich sogar an körperlichen und verbalen Übergriffen beteiligt haben.“
Am 3. Mai 2007 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die georgische Regierung wegen ihrer Duldung religiöser Gewalt gegen die Zeugen Jehovas und ordnete an, dass die Opfer für moralischen Schaden und Prozesskosten entschädigt werden. Am 7. Oktober 2014 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil über die Gewalt gegen die Zeugen Jehovas in Georgien in den Jahren 2000-2001 einstimmig, dass die georgischen Staatsbeamten unter Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 3, 9 & 14, entweder direkt an diesen Angriffen beteiligt waren oder Gewalt durch Privatpersonen gegen Mitglieder dieser religiösen Gruppe geduldet hatten.
SüdossetienEdit
Im Juli 2017 entschied der Oberste Gerichtshof von Südossetien, dass die Zeugen Jehovas eine extreme Organisation sind. Das Gericht verhängte eine Strafe von zehn Jahren Haft für „jegliche religiöse Aktivitäten wie Versammlungen und das Verteilen von Literatur.“
DeutschlandEdit
In den Jahren 1931 und 1932 wurden in Deutschland mehr als 2000 Gerichtsverfahren gegen die Zeugen Jehovas eingeleitet und Mitglieder der Gruppe aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. Die Verfolgung verschärfte sich nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler im Jahr 1933 und dauerte bis 1945. Auf einer Versammlung der Zeugen Jehovas in Berlin wurde am 25. Juni 1933 eine „Erklärung der Tatsachen“ abgegeben, in der die politische Neutralität der Gruppe bekräftigt und ein Ende der staatlichen Opposition gefordert wurde. Mehr als 2,1 Millionen Exemplare der Erklärung wurden in ganz Deutschland verteilt, aber ihre Verteilung löste eine neue Verfolgungswelle gegen deutsche Zeugen aus, die mit ihrer Weigerung, den Hitlergruß zu zeigen, Naziorganisationen beizutreten oder Wehrdienst zu leisten, ihre Ablehnung der totalitären Ideologie des Nationalsozialismus zum Ausdruck brachten.
Am 4. Oktober 1934 schickten Gemeinden der Zeugen Jehovas in Deutschland Protest- und Warntelegramme an Hitler. Nach einem Augenzeugenbericht wurde Hitler eine Reihe von Telegrammen gezeigt, in denen gegen die Verfolgung der Bibelforscher durch das Dritte Reich protestiert wurde. Der Augenzeuge, Karl Wittig, berichtete: „Hitler sprang auf und schrie mit geballten Fäusten hysterisch: ‚Diese Brut wird in Deutschland ausgerottet werden!‘ Vier Jahre nach diesem Gespräch konnte ich mich durch eigene Beobachtungen davon überzeugen …, dass Hitlers Wutausbruch keine leere Drohung war. Keine andere Gruppe von Häftlingen der genannten Konzentrationslager war dem Sadismus der SS-Soldaten so ausgesetzt wie die Bibelforscher. Es war ein Sadismus, der durch eine nicht enden wollende Kette von körperlichen und seelischen Folterungen gekennzeichnet war, wie sie keine Sprache der Welt ausdrücken kann.“
Ungefähr 10.000 Zeugen wurden inhaftiert, davon 2000 in Konzentrationslagern, wo sie mit violetten Dreiecken gekennzeichnet wurden; bis zu 1200 starben, darunter 250, die hingerichtet wurden. Ab 1935 boten Gestapo-Beamte den Mitgliedern ein Dokument zur Unterschrift an, in dem sie sich von ihrem Glauben lossagten, sich der Staatsgewalt unterwarfen und das deutsche Militär unterstützten. Der Historiker Detlef Garbe sagt, dass vor dem Krieg „relativ viele“ Menschen diese Erklärung unterschrieben haben, aber „extrem wenige“ Bibelstudenten in den späteren Jahren in den Konzentrationslagern dies taten.
Trotz einer mehr als hundertjährigen auffälligen Aktivität im Lande wurde den Zeugen Jehovas in Deutschland erst am 25. März 2005 in Berlin die rechtliche Anerkennung erteilt; 2006 dehnte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die lokale Entscheidung auf die bundesweite Anwendung aus.
IndienEdit
Das Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas hat eine Reihe von Mob-Angriffen in Indien dokumentiert. Es erklärt, dass diese Fälle von Gewalt „die Feindseligkeit des Landes gegenüber seinen eigenen Bürgern, die Christen sind, offenbaren.“ Es gibt Berichte, dass die Polizei Angriffe des Mobs auf Zeugen Jehovas unterstützt oder die Zeugen anklagt, während sie andere Beteiligte nicht anklagt. In der Stadt Davangere ging am 20. Dezember 2010 ein Mob auf zwei Zeuginnen los. Der Mob brach in das Haus einer der Zeuginnen ein, in das sie sich geflüchtet hatten. Eigentum wurde beschädigt und eine der Zeuginnen wurde angegriffen. Als die Polizei eintraf, wurden die Zeuginnen verhaftet und wegen Blasphemie angeklagt.
Bei einem weiteren Vorfall am 6. Dezember 2011 wurden drei Zeuginnen in Madikeri im Bundesstaat Karnataka von einem Mob angegriffen. Der männliche Zeuge wurde „vom Mob getreten und geschlagen“, und dann zerrte der Mob sie in Richtung eines nahe gelegenen Tempels; während er anzügliche Bemerkungen machte, „versuchte der Mob, den weiblichen Zeugen die Kleider vom Leib zu reißen.“ Dem Bericht zufolge kam die Polizei und „brachte die drei Zeuginnen auf die Polizeiwache und erstattete Anzeige gegen sie und nicht gegen den Mob“. Bei einem Vorfall im Juli 2012 griff eine Gruppe von fünfzehn Männern vier Zeugen in Madikeri an. Die Gruppe wurde auf eine Polizeistation gebracht und wegen „Beleidigung der Religion oder der religiösen Überzeugungen einer anderen Klasse“ angeklagt, bevor sie gegen Kaution freigelassen wurde.
MalawiEdit
Im Jahr 1967 wurden Tausende von Zeugen in Malawi von der Polizei und von Bürgern geschlagen und getötet, weil sie sich weigerten, politische Parteikarten zu erwerben und Mitglieder der Malawi Congress Party zu werden. Während ihre Haltung, sich während der Zeit der alten Kolonialregierung nicht in die Politik einzumischen, als ein Akt des Widerstands angesehen wurde, wurde ihre fortgesetzte Nichtbeteiligung an der neuen unabhängigen Regierung als Verrat betrachtet. Die Organisation wurde im Strafgesetzbuch für illegal erklärt, und die ausländischen Mitglieder wurden des Landes verwiesen. Die Verfolgung, sowohl in wirtschaftlicher als auch in physischer Hinsicht, wurde nach einer Versammlung der Malawi Congress Party im September 1972 verschärft, in der es unter anderem hieß, dass „alle Zeugen entlassen werden sollten; jeder Firma, die sich nicht daran hielt, würde die Lizenz entzogen.“ Bis November 1973 waren etwa 21.000 Zeugen Jehovas in das Nachbarland Sambia geflohen. Im Jahr 1993, während des Übergangs zu einem Mehrparteiensystem und einem Führungswechsel, wurde das Verbot der Organisation durch die Regierung in dem Land aufgehoben.
RusslandBearbeiten
Die russischen Anti-Extremismus-Gesetze wurden 2007 auf gewaltfreie Gruppen ausgedehnt, und die Zeugen Jehovas sind seit 2009 offiziell aus der Hafenstadt Taganrog verbannt, nachdem ein lokales Gericht die Organisation der Anstiftung zu religiösem Hass durch „Propagierung der Exklusivität und Vorherrschaft“ ihrer religiösen Überzeugungen für schuldig befunden hatte.
Am 8. Dezember 2009 bestätigte der Oberste Gerichtshof Russlands das Urteil der unteren Instanzen, die 34 Werke der Zeugen Jehovas, einschließlich ihrer Zeitschrift Der Wachtturm, in russischer Sprache als extremistisch eingestuft hatten. Die Zeugen Jehovas behaupten, dass dieses Urteil eine falsche Anwendung eines föderalen Gesetzes zur Bekämpfung von Extremismus bestätigte. Das Urteil bestätigte die Beschlagnahmung von Eigentum der Zeugen Jehovas in Taganrog und könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in anderen Gebieten Russlands schaffen sowie die Literatur der Zeugen Jehovas auf eine Liste von in ganz Russland inakzeptabler Literatur setzen. Der Vorsitzende des Präsidiums des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland, Wassili Kalin, sagte: „Ich bin sehr besorgt, dass diese Entscheidung eine neue Ära der Opposition gegen die Zeugen Jehovas einleiten wird, deren Recht, sich in Frieden zu treffen, Zugang zu religiöser Literatur zu erhalten und die christliche Hoffnung, die in den Evangelien enthalten ist, zu teilen, immer mehr eingeschränkt wird.“ Am 1. Dezember 2015 verurteilte ein Regionalgericht in Rostow 16 Zeugen Jehovas wegen Praktizierung von Extremismus in Taganrog, wobei fünf von ihnen zu 5 1⁄2 Jahren Haft auf Bewährung und die übrigen zu Geldstrafen verurteilt wurden, die sie nicht zu zahlen brauchten.
Am 5. Mai 2015 beschlagnahmten die Zollbehörden in Russland eine Sendung religiöser Literatur, die von den Zeugen Jehovas herausgegebene Bibeln in ossetischer Sprache enthielt. Am 13. Juli 2015 hielten russische Zollbeamte in der Stadt Vyborg eine Sendung mit 2.013 Bibeln in russischer Sprache auf. Die Zollbehörden beschlagnahmten drei der Bibeln, schickten sie zu einem „Experten“, der die Bibeln daraufhin untersuchen sollte, ob sie „extremistische“ Sprache enthielten, und beschlagnahmten den Rest der Sendung.
Am 21. Juli 2015 nahm das Justizministerium der Russischen Föderation die offizielle Website der Zeugen Jehovas in die föderale Liste extremistischer Materialien auf, wodurch die Werbung für die Website innerhalb des Landes unter Strafe gestellt wurde und Internetanbieter in ganz Russland den Zugang zu der Website sperren mussten.
Am 23. März 2017 berichtete die russische Nachrichtenagentur TASS, dass das russische Justizministerium die Aktivitäten des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland wegen extremistischer Aktivitäten eingestellt habe. Am 4. April 2017 verurteilten der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung David Kaye, der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Maina Kiai und der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit Ahmed Shaheed das Vorhaben Russlands, die Zeugen Jehovas zu verbieten.
Am 20. April 2017 hat der Oberste Gerichtshof Russlands ein Urteil erlassen, das die Behauptung des Justizministeriums des Landes bestätigt, dass die Aktivitäten der Zeugen Jehovas gegen die Gesetze zum „Extremismus“ verstoßen. Mit dem Urteil werden die russische Zentrale der Gruppe in St. Petersburg und alle 395 lokalen religiösen Organisationen aufgelöst. Damit wird ihre Tätigkeit verboten und die Beschlagnahme ihres Eigentums durch den Staat angeordnet. Dies ist das erste Mal, dass ein Gericht eine registrierte nationale zentralisierte religiöse Organisation als „extremistisch“ einstuft und verbietet. Viele Länder und internationale Organisationen haben sich gegen die religiösen Übergriffe Russlands auf die Zeugen Jehovas ausgesprochen. Auch führende Vertreter verschiedener Konfessionen haben sich gegen die Entscheidung Russlands ausgesprochen, die Zeugen Jehovas zu verbieten. In einem Artikel in Newsweek hieß es: „Die Entscheidung Russlands, die Zeugen Jehovas im Land zu verbieten, zeigt die ‚Paranoia‘ der Regierung von Wladimir Putin, so der Vorsitzende der Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit (USCIRF).“ Auch das United States Holocaust Memorial Museum äußerte sich tief besorgt über die Behandlung der Zeugen Jehovas durch Russland.
Im Mai 2017 verhafteten bewaffnete Beamte des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) Dennis Christensen, einen 46-jährigen dänischen Staatsbürger, in einer Halle in Orjol unter dem Vorwurf des Extremismus. Am 6. Februar 2019 wurde er für schuldig befunden und zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
SingapurEdit
Die Regierung Singapurs hat 1972 die Registrierung der Zeugen Jehovas aufgehoben und ihre Aktivitäten verboten, weil ihre Mitglieder sich weigern, den (für alle männlichen Bürger obligatorischen) Wehrdienst abzuleisten, vor der Flagge zu salutieren oder einen Treueeid auf den Staat zu schwören. Singapur hat alle schriftlichen Materialien (einschließlich Bibeln) verboten, die von der Internationalen Bibelschülervereinigung und der Wachtturm-Bibel- und Traktatgesellschaft, beides Verlagszweige der Zeugen Jehovas, herausgegeben werden. Eine Person, die im Besitz verbotener Literatur ist, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 S$ (1.333 US$) und bei einer ersten Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 12 Monaten bestraft werden.
Im Februar 1995 führte die Polizei von Singapur im Rahmen einer Operation mit dem Codenamen „Operation Hoffnung“ eine Razzia in Privathäusern durch, in denen Mitglieder der Gruppe religiöse Treffen abhielten. Die Beamten beschlagnahmten Bibeln, religiöse Literatur, Dokumente und Computer und erhoben schließlich Anklage gegen 69 Zeugen Jehovas, von denen viele ins Gefängnis kamen. Im März 1995 wurde der 74-jährige Yu Nguk Ding verhaftet, weil er zwei „unerwünschte Publikationen“ bei sich trug, darunter eine von der Watch Tower Society gedruckte Bibel.
Im Jahr 1996 wurden achtzehn Zeugen Jehovas wegen illegaler Zusammenkünfte in einer Wohnung in Singapur zu Haftstrafen zwischen einer und vier Wochen verurteilt. Der kanadische Anwalt der Königin, Glen How, flog nach Singapur, um die Zeugen Jehovas zu verteidigen, und argumentierte, dass die gegen die Zeugen Jehovas verhängten Einschränkungen gegen ihre verfassungsmäßigen Rechte verstießen. Der damalige Oberste Richter Yong Pung How stellte How’s Verstand in Frage, warf ihm vor, „in einer Zeichentrickwelt zu leben“ und verwies auf „lustige, verschrobene religiöse Gruppen“, bevor er die Berufung abwies. 1998 wurden zwei Zeugen Jehovas vor einem Gericht in Singapur angeklagt, weil sie verbotene religiöse Publikationen besaßen und verteilten.
1998 verlor ein Zeuge Jehovas einen Prozess gegen eine staatliche Schule wegen ungerechtfertigter Entlassung, weil er sich weigerte, die Nationalhymne zu singen oder die Flagge zu grüßen. Im März 1999 wies das Berufungsgericht seine Berufung zurück. Im Jahr 2000 suspendierten öffentliche Sekundarschulen mindestens fünfzehn Schüler der Zeugen Jehovas auf unbestimmte Zeit, weil sie sich weigerten, die Nationalhymne zu singen oder an der Flaggenzeremonie teilzunehmen. Im April 2001 trat ein Lehrer einer öffentlichen Schule, der ebenfalls Mitglied der Zeugen Jehovas ist, zurück, nachdem ihm mit Entlassung gedroht worden war, weil er sich geweigert hatte, am Singen der Nationalhymne teilzunehmen.
Singapurische Behörden haben bei verschiedenen Gelegenheiten Literatur der Zeugen Jehovas bei Personen beschlagnahmt, die versuchten, die Grenze zwischen Malaysia und Singapur zu passieren. In dreizehn Fällen haben die Behörden die Zeugen Jehovas verwarnt, aber keine Anklage erhoben.
Im Januar 2019 befanden sich neun Mitglieder der Zeugen Jehovas wegen Verweigerung der Wehrpflicht in Haft. Die erste Strafe für die Verweigerung beträgt 15 Monate Haft, bei einer zweiten Verweigerung können weitere 24 Monate verhängt werden. Die Verweigerung des jährlichen Reservistendienstes, der von all jenen verlangt wird, die ihre anfängliche zweijährige Verpflichtung erfüllt haben, führt zu einer 40-tägigen Haftstrafe und nach vier Verweigerungen zu einer 12-monatigen Haftstrafe. Für Zeugen Jehovas gibt es keinen zivilen Ersatzdienst.
SüdafrikaBearbeiten
Am 7. Juni 1967 verabschiedete die südafrikanische Apartheid-Regierung das Verteidigungsänderungsgesetz, das die Teilnahme an den Streitkräften für alle weißen Männer im wehrfähigen Alter zur Pflicht machte. Hintergrund dieses Gesetzes war die rasche Eskalation des südafrikanischen Grenzkriegs, in dessen Verlauf die Länder des kommunistischen Blocks zunehmend Männer und Material ins südliche Afrika schickten, sowie die verdeckte Unterstützung der USA und Israels, um Südafrika bei der Eindämmung des Kommunismus und des schwarzafrikanischen Nationalismus zu helfen. Auch die innere Sicherheitslage Südafrikas änderte sich drastisch, da der Widerstand gegen die Apartheidregierung in Form von Protesten, Unruhen, Bombenanschlägen und Angriffen auf abgelegene Orte wie Farmen und militärische Außenposten zunahm.
Die Wehrpflicht brachte die Zeugen Jehovas in Konflikt mit der Regierung, und junge Männer im wehrfähigen Alter, die sich weigerten, wurden mit der Einweisung in eine Militärgefängniskaserne bestraft. Die Strafen dauerten nicht weniger als 12 Monate und wurden in einigen Fällen wiederholt verhängt.
Nach dem Survey of Race Relations in South Africa von 1974 wurden 1973 158 Zeugen Jehovas (und ein Sonnenanbeter) verurteilt, „weil sie sich aus religiösen Gründen weigerten, Dienst zu leisten oder sich ausbilden zu lassen“. In der ersten Hälfte des Jahres 1974 wurden 120 Zeugen Jehovas und zwei Christadelphianer verurteilt.
Die Wehrpflicht wurde Ende August 1993 offiziell aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt war die südafrikanische Verfassung dahingehend geändert worden, dass anstelle des Militärdienstes ein ziviler Ersatzdienst möglich war.
SowjetunionBearbeiten
Die Zeugen Jehovas waren in der Sowjetunion vor 1939 nicht nennenswert vertreten, als die Sowjetunion Ostpolen, Moldawien und Litauen zwangseingliederte, in denen es jeweils eine Zeugen Jehovas-Bewegung gab. Obwohl sie nie sehr zahlreich waren (der KGB schätzte ihre Zahl 1968 auf 20 000), wurden die Zeugen Jehovas in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer der am stärksten verfolgten religiösen Gruppen in der Sowjetunion. Mitglieder wurden verhaftet oder deportiert; einige wurden in sowjetische Konzentrationslager gesteckt. Die Zeugen in der Moldauischen SSR wurden in das Gebiet Tomsk deportiert, Mitglieder aus anderen Regionen der Sowjetunion in das Gebiet Irkutsk. KGB-Beamte, die die Aufgabe hatten, die Bewegung der Zeugen Jehovas aufzulösen, waren beunruhigt, als sie feststellten, dass die Zeugen Jehovas ihren Glauben sogar in den Arbeitslagern weiter praktizierten.
Der Innenminister Viktor Semjonowitsch Abakumow schlug Stalin im Oktober 1950 die Deportation der Zeugen Jehovas vor. Der Ministerrat verabschiedete eine Resolution und das Ministerium für Staatssicherheit erließ im März 1951 einen entsprechenden Befehl. Die Moldauische SSR erließ ein Dekret „über die Beschlagnahme und den Verkauf des Eigentums von Personen, die aus dem Gebiet der Moldauischen SSR verbannt wurden“, zu denen auch die Zeugen Jehovas gehörten.
Im April 1951 wurden mehr als 9.000 Zeugen Jehovas im Rahmen eines Plans namens „Operation Nord“ nach Sibirien deportiert. Die sowjetische Regierung war über die Zeugen Jehovas, die weiterhin aus Brooklyn geschmuggelte religiöse Literatur erhielten, so beunruhigt, dass der KGB ermächtigt wurde, Agenten zu entsenden, um das Hauptquartier in Brooklyn zu infiltrieren.
Im September 1965 hob ein Dekret des Präsidiums des Ministerrats der UdSSR die Beschränkung der „Sondersiedlung“ für die Zeugen Jehovas auf, obwohl das von Anastas Mikojan unterzeichnete Dekret erklärte, dass es keine Entschädigung für beschlagnahmtes Eigentum geben würde. Die Zeugen Jehovas waren jedoch weiterhin Gegenstand staatlicher Verfolgung, da ihre Ideologie als antisowjetisch eingestuft wurde.
TurkmenistanEdit
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat darauf hingewiesen, dass die Zeugen Jehovas in Turkmenistan verfolgt und inhaftiert wurden, weil sie sich weigerten, den obligatorischen Militärdienst abzuleisten, obwohl die turkmenische Verfassung das Recht garantiert, „jede Religion allein oder in Gemeinschaft mit anderen auszuüben“ und das Recht auf „Freiheit der Überzeugung und die freie Äußerung dieser Überzeugungen“. Der UN-Ausschuss stellte fest: „Der Vertragsstaat sollte alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um seine Gesetzgebung im Hinblick auf die Einführung eines alternativen Militärdienstes zu überprüfen. Der Vertragsstaat sollte auch sicherstellen, dass das Gesetz eindeutig festlegt, dass Einzelpersonen das Recht haben, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Darüber hinaus sollte der Vertragsstaat alle strafrechtlichen Verfolgungen von Personen einstellen, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern, und diejenigen Personen freilassen, die derzeit Haftstrafen verbüßen.“
Nach Angaben des US-Außenministeriums bezeichnete das turkmenische Justizministerium die Zeugen Jehovas als fremd und gefährlich. Das US-Außenministerium erklärte ferner, dass die Regierung Turkmenistans die Freiheit der Eltern von Zeugen Jehovas (und Mitgliedern verschiedener anderer religiöser Gruppen) einschränkt, ihre Kinder im Einklang mit ihren religiösen Überzeugungen zu erziehen. Im Jahr 2003 wurde die religiöse Literatur der Zeugen Jehovas beschlagnahmt, Mitgliedern der Zeugen Jehovas wurden Ausreisevisa verweigert, und andere wurden nach dem Überschreiten einer Grenze angehalten und zur Rückkehr gezwungen. Im Jahr 2004 wurden fünf Zeugen Jehovas angehalten und daran gehindert, einen Flug in ein anderes Land zu besteigen, weil ihre Namen auf einer „schwarzen Liste“ von Bürgern standen, die das Land nicht verlassen durften. Im Jahr 2015 wurde ein Zeuge Jehovas in Turkmenistan zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er bei einer religiösen Versammlung in einem Privathaus zu Hass aufgestachelt haben soll, und andere Teilnehmer wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Januar 2019 wurden weitere Mitglieder inhaftiert.
Vereinigte StaatenBearbeiten
In den 1930er und 1940er Jahren erließen einige US-Bundesstaaten Gesetze, die es den Zeugen Jehovas verboten, ihre Literatur zu verbreiten, und Kindern von Zeugen Jehovas wurde in einigen Bundesstaaten der Besuch staatlicher Schulen untersagt.
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, die Flagge zu grüßen, wurde als „Flaggen-Gruß-Fälle“ bekannt. Ihre Weigerung, die Flagge zu salutieren, wurde als Test für die Freiheiten angesehen, für die die Flagge steht, nämlich die Freiheit, nach dem Diktat des eigenen Gewissens zu verehren. Der Oberste Gerichtshof befand, dass die Vereinigten Staaten durch die Einführung des obligatorischen Flaggengrußes in der Rechtssache Minersville School District gegen Gobitis (1940) in das Recht des Einzelnen auf freie Religionsausübung eingriffen – ein Verstoß gegen die im ersten Zusatzartikel der Verfassung verankerte Klausel der freien Religionsausübung. Richter Frankfurter, der im Namen der 8:1-Mehrheit gegen die Zeugen sprach, erklärte, dass das Interesse an der Erziehung zum Patriotismus von ausreichender Bedeutung sei, um einen relativ geringfügigen Eingriff in den religiösen Glauben zu rechtfertigen. Die Folge des Urteils war eine Welle der Verfolgung. Lillian Gobitas, die Mutter der Schulkinder, die von der Entscheidung betroffen waren, sagte: „Es war wie eine offene Jagd auf die Zeugen Jehovas.“
Die American Civil Liberties Union berichtete, dass bis Ende 1940 „mehr als 1.500 Zeugen in den Vereinigten Staaten in 335 separaten Angriffen schikaniert worden waren“. Zu diesen Angriffen gehörten Schläge, Teeren und Federn, Erhängen, Erschießen, Verstümmeln und sogar Kastrieren sowie andere Gewalttaten. Als die Berichte über diese Übergriffe gegen die Zeugen Jehovas zunahmen, „änderten mehrere Richter ihre Meinung, und in West Virginia State Board of Education v. Barnette (1943) erklärte der Gerichtshof, dass der Staat nicht gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen kann, indem er die Einhaltung von Ritualen erzwingt.“
Im Jahr 1943 entschied der Oberste Gerichtshof nach einem langwierigen Prozess, den die Anwälte der Watch Tower Society vor einzelstaatlichen Gerichten und untergeordneten Bundesgerichten angestrengt hatten, dass Beamte an öffentlichen Schulen die Zeugen Jehovas und andere Schüler nicht zwingen können, vor der Flagge zu salutieren und den Treueschwur aufzusagen. In den Jahren 1946 und 1953 entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Zeugen Jehovas vom Militärdienst befreit werden können.