Es kommt vor, dass bei einer Trennung der Eltern ein Elternteil den Umgang zwischen dem anderen Elternteil und den Kindern unterbinden oder einschränken will. Wann kann der Umgang eingeschränkt oder unterbunden werden?

Die allgemeine Regel

Ein Elternteil kann den anderen Elternteil nicht davon abhalten, die Kinder zu sehen, außer in seltenen Fällen.

Das bedeutet, dass der Umgang nicht verhindert werden kann, auch nicht in Situationen wie diesen:

  • Ein Elternteil weigert sich, Unterhalt zu zahlen.
  • Ein Elternteil holt die Kinder manchmal zu spät ab oder bringt sie zu spät nach Hause (gemäß einer Sorgerechtsvereinbarung oder einer Gerichtsentscheidung).
  • Ein Elternteil sieht die Kinder nicht regelmäßig, obwohl eine Sorgerechtsvereinbarung oder eine Gerichtsentscheidung besagt, dass dieser Elternteil die Kinder regelmäßig sehen wird.

Gründe für die Verhinderung des Umgangs

Ein Elternteil, der den Umgang mit dem anderen Elternteil unterbinden oder einschränken will, muss in der Regel erneut vor Gericht gehen und einen Richter um eine Anordnung bitten.

Wenn die Kinder jedoch in physischer oder psychischer Gefahr sind (z. B. bei Morddrohungen), kann ein Elternteil tun, was zum Schutz der Kinder notwendig ist. Später kann dieser Elternteil vor Gericht gehen und eine Anordnung beantragen, die den anderen Elternteil daran hindert, die Kinder zu sehen oder die Besuche einzuschränken.

Ein Richter wird den Kontakt zwischen einem Elternteil und den Kindern unterbinden, wenn

  • es sich um eine Ausnahmesituation handelt oder
  • eine drastische Entscheidung erforderlich ist, um die Interessen der Kinder zu schützen.

Ein Richter wird eine Entscheidung, die Kinder daran zu hindern, einen ihrer Elternteile zu sehen, sorgfältig prüfen. Wenn möglich, wird sich der Richter für etwas weniger Extremes entscheiden, wie zum Beispiel einen überwachten Umgang. Dies würde zum Beispiel Eltern, die im Gefängnis sitzen, einen gewissen Kontakt zu ihren Kindern erlauben, solange der Richter der Meinung ist, dass dies im Interesse der Kinder ist.

Umgangsbeschränkung

In bestimmten Situationen ziehen es Richter vor, die Art des erlaubten Kontakts zwischen Kindern und einem Elternteil zu beschränken oder zumindest sorgfältig zu definieren. Hier sind einige der Möglichkeiten für diese Art des Umgangs:

Option Eins: Beaufsichtigter Umgang

Richter können es vorziehen, beaufsichtigte Besuche zwischen einem Elternteil und den Kindern anzuordnen, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Die Kinder müssen vor dem Verhalten oder der Einstellung des Elternteils, der den Umgang mit den Kindern wünscht, geschützt werden (Gewalt, Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch usw.
  • Die Kinder haben schon lange keinen Kontakt mehr zu dem Elternteil gehabt, der sie jetzt regelmäßig sehen will, und eine überwachte, schrittweise Wiederaufnahme der Beziehung ist die beste Option.

Ein Richter kann zustimmen, dass eine der folgenden Personen den Umgang überwacht:

  • eine vertrauenswürdige Person, die mit den Kindern verwandt ist (Großvater, Großmutter, Onkel, Tante usw.)
  • eine vertrauenswürdige Person, die nicht mit den Kindern verwandt ist (ein Freund der Eltern, ein Babysitter usw.)
  • eine qualifizierte Fachkraft (In einigen Gegenden Quebecs gibt es „Familienhäuser“, in denen ein Elternteil seine Kinder in einer sicheren und freundlichen Umgebung unter der Aufsicht von qualifizierten Fachkräften besuchen kann)

Option zwei: Umgang aus der Ferne

Ein Richter kann auch entscheiden, dass der Umgang zwischen einem Elternteil und einem Kind nicht von Angesicht zu Angesicht stattfinden soll. Hier sind einige Beispiele für den Umgang aus der Ferne:

  • per Telefon
  • durch Briefe
  • über das Internet

Option Drei: „Kreative“ Lösungen

Ein Richter kann eine maßgeschneiderte Lösung schaffen, um die Sicherheit der Kinder während der Besuche bei dem Elternteil zu gewährleisten, der potenziell schädliche Verhaltensweisen zeigt.

Dies sind Beispiele dafür, was Richter in der Vergangenheit getan haben:

  • Anordnung, dass ein Elternteil nicht vor den Kindern raucht
  • Anordnung, dass ein Elternteil nicht vor den Kindern Videospiele spielt
  • Anordnung, dass ein Gerät installiert wird, das das Anlassen eines Autos verhindert, wenn der Atem des Elternteils
  • einen Elternteil verpflichten, grundlegende Anweisungen zur Benutzung von Kindersitzen zu befolgen

Scheidung: Wortschatzänderung im Gesetz

Seit dem 1. März 2021 verwendet das Scheidungsgesetz nicht mehr die Begriffe „Sorgerecht“ oder „Umgang“. Das Gesetz verwendet nun den Begriff „Elternzeit“, um die Beziehung eines geschiedenen Elternteils zu einem Kind aus der Ehe zu beschreiben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Scheidung: Was ist „Elternzeit“ und was ist bei einem Umzug zu tun.

admin

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