Pflegeversicherungspolicen verwenden „Leistungsauslöser“, um zu bestimmen, ob Sie Anspruch auf den Erhalt von Leistungen haben. Die Aktivitäten des täglichen Lebens (Activities of Daily Living, ADLs) sind die häufigsten Auslöser, die von den Versicherungsgesellschaften verwendet werden.
Die Publikation der National Association of Insurance Commissioners, A Shopper’s Guide to Long-Term Care Insurance, listet sechs ADLs auf und definiert sie:
– Baden: Die Fähigkeit, mit einem Schwamm zu baden oder in eine Badewanne oder Dusche ein- und auszusteigen.
– Essen: Die Fähigkeit, sich selbst zu ernähren, indem man Nahrung in den Körper einführt oder über eine Sonde ernährt.
– Kontinenz: Die Fähigkeit, die Kontrolle über Blasen- und Darmfunktionen zu behalten.
– Toilettengang: Die Fähigkeit, zur und von der Toilette zu gehen und die damit verbundene Körperpflege durchzuführen.
– Ankleiden: Die Fähigkeit, alle Kleidungsstücke und alle Zahnspangen oder künstlichen Gliedmaßen an- und auszuziehen.
– Transferieren: Die Fähigkeit, in ein Bett, einen Stuhl oder einen Rollstuhl ein- und auszusteigen. Eine Person hat Anspruch auf Leistungen, wenn sie nicht in der Lage ist, zwei oder drei ADLs auszuführen, je nach Pflegeversicherungspolice.
Vergewissern Sie sich, dass Baden und Anziehen in der Liste der ADL-Leistungsauslöser enthalten sind, da dies normalerweise die beiden sind, die eine Person nicht ausführen kann. Je mehr ADLs Sie im Rahmen Ihrer Police nicht ausführen können, desto schwieriger wird es, Leistungen zu erhalten.
Policen, die mehr ADLs erfordern, können jedoch weniger kosten als solche, die weniger ADLs erfordern. Dennoch möchten Sie eine Absicherung haben, wenn Sie sie brauchen. Suchen Sie nach Pflegeversicherungen, bei denen nur zwei ADLs erfüllt sein müssen, um Leistungen zu erhalten.
Wir würden uns über Ihr Feedback zu dieser häufig gestellten Frage zu persönlichen Finanzen freuen.