In Georgia kann eine Unterhaltsklage, die manchmal auch als „Trennung ohne Auflösung des Ehebandes“ bezeichnet wird, eine Alternative zur Scheidung sein, bietet aber möglicherweise nicht alles, was Sie sich wünschen.
Da getrennte Unterhaltsklagen eher unüblich sind, hatten die Berufungsgerichte in Georgia noch nicht die Gelegenheit, klare Antworten auf alle Fragen zu geben, die sich in einem Fall von getrenntem Unterhalt stellen können.
Wenn Sie eine Klage auf getrennten Unterhalt in Erwägung ziehen, sollten Sie sich der Grauzonen in der Gesetzgebung bewusst sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Fall strittig sein wird, d.h. Sie und Ihr Ehepartner sind sich nicht in allen Fragen einig, und der Richter muss über die Fragen entscheiden, in denen Sie sich nicht einig sind.
So unterscheidet sich eine Scheidung von einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes
Was kann ein Richter bei einer Unterhaltsklage anordnen?
A. Unterhalt und Kindesunterhalt
Wie bei einer Scheidung können die Gerichte in Georgia im Rahmen einer Trennungsklage Kindesunterhalt und Alimente zusprechen. Obwohl das georgische Trennungsunterhaltsgesetz den Begriff „Kindesunterhalt“ nicht verwendet, haben die Gerichte klargestellt, dass ein Richter in einem Trennungsunterhaltsverfahren Unterhaltszahlungen und/oder Kindesunterhalt zusprechen kann. Auch das Unterhaltsgesetz für Kinder erkennt an, dass Unterhaltszahlungen für Kinder in getrennten Unterhaltsverfahren zugesprochen werden können.
Dieses Gesetz sieht die Dauer einer Unterhaltsverpflichtung für ein Kind vor, die „in einer vorläufigen, endgültigen oder geänderten Unterhaltsverfügung für ein Kind im Zusammenhang mit einem Scheidungs-, Trennungsunterhalts-, Ehelichkeits- oder Vaterschaftsverfahren“ festgelegt wird. Eine Unterhaltsverfügung kann geändert werden, wenn eine der Parteien während oder nach dem Unterhaltsverfahren die Scheidung einreicht. Jede endgültige Unterhaltsverfügung, die im Rahmen der Scheidung ausgestellt wird, würde jede frühere Verfügung über getrennten Unterhalt ersetzen.
B. Sorgerecht für die Kinder
Wie in Scheidungsfällen kann auch in Trennungsfällen in Georgia über das Sorgerecht für die Kinder entschieden werden. Das Trennungsunterhaltsgesetz bezieht sich nicht ausdrücklich auf das Sorgerecht für die Kinder. Die obersten Gerichte Georgias sind jedoch befugt, in Trennungsunterhaltsverfahren das Sorgerecht für Kinder zuzusprechen. Dies gilt auch dann, wenn Sie in Ihrem Antrag auf Trennungsunterhalt, den Sie bei Gericht einreichen, keinen schriftlichen Antrag auf das Sorgerecht stellen.
Das Sorgerechtsgesetz von Georgia gilt für „alle Fälle, in denen das Sorgerecht für ein Kind zwischen den Eltern strittig ist“ und ist nicht auf Scheidungsklagen beschränkt. Ebenso erlaubt das Gesetz eine Änderung des Sorgerechts „in jedem Fall, in dem ein Urteil ergangen ist, in dem das Sorgerecht für ein Kind zugesprochen wurde“. Wenn das Gericht einer Trennung zustimmt und das Sorgerecht für die Kinder einem Elternteil zuspricht, kann die Sorgerechtsentscheidung in einem späteren Scheidungsverfahren geändert werden, allerdings nur, wenn die Scheidung in dem Bezirk eingereicht wird, in dem die Person wohnt, der das Sorgerecht zugesprochen wurde.
C. Aufteilung des Vermögens
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Scheidung und einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in Georgia besteht darin, dass das georgische Recht in Fällen der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes keine Aufteilung des ehelichen Vermögens vorsieht. Die Berufungsgerichte haben darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Aufteilung des ehelichen Vermögens nur im Rahmen eines Scheidungsverfahrens gestellt oder aufrechterhalten werden kann. Die Berufungsgerichte haben sich jedoch noch nicht direkt mit dieser Frage in einem Fall von Trennungsunterhalt befasst. Die Fälle, in denen die Berufungsgerichte gesagt haben, dass eine Scheidung der einzige Weg für eine gerechte Aufteilung des ehelichen Vermögens ist, sind keine Fälle, in denen es um getrennten Unterhalt geht; stattdessen handelt es sich um Nachlassstreitigkeiten.
Segars gegen Brooks
Im Fall Segars gegen Brooks beantragte die Verwalterin des Nachlasses der verstorbenen Ehefrau eine gerechte Aufteilung des ehelichen Vermögens der Frau und des Ehemanns, nachdem die Frau während des Scheidungsverfahrens ermordet worden war (angeblich durch den Ehemann). Das Gericht entschied, dass, obwohl die Ehefrau im Scheidungsverfahren eine gerechte Aufteilung des ehelichen Vermögens gefordert hatte, ihr Nachlass diesen Anspruch nach ihrem Tod nicht weiterverfolgen konnte.
Das Gericht stellte fest, dass „ein Anspruch auf gerechte Aufteilung des Vermögens nicht getrennt vom Scheidungsverfahren eingereicht oder aufrechterhalten werden kann … keine Scheidung bedeutet keine gerechte Aufteilung des Vermögens.“ In einem anderen Fall bezog sich ein Richter auf Segars v. Brooks und stellte fest, dass zwar Unterhalt in einer separaten Unterhaltsklage zugesprochen werden kann, eine gerechte Aufteilung des Vermögens aber nicht, wenn keine Scheidung eingereicht wird – „selbst wenn die Ehefrau, die eine solche Aufteilung anstrebt, von ihrem Mann während der Anhängigkeit einer Klage auf Scheidung und ‚gerechte Aufteilung‘ ermordet wird.“ Es scheint also, dass die Regel gegen eine Aufteilung des ehelichen Vermögens durch ein Gericht außerhalb eines Scheidungsverfahrens ziemlich streng ist.
Aber gilt diese Regel auch für getrennte Unterhaltsklagen oder nur für Vermögensstreitigkeiten, wie im Fall Segars?
Diese Frage stellte sich in drei getrennten Berufungsverfahren, die dasselbe Paar betrafen und als Goodman-Fälle bekannt sind. Die Goodmans beantragten die gerichtliche Trennung und erzielten eine Vereinbarung über die Aufteilung ihres Vermögens. Der Richter in der Trennungssache nahm die Vereinbarung an und stimmte der Trennung zu, wobei er die Vereinbarung über die Aufteilung des Vermögens zum Bestandteil des Gerichtsbeschlusses machte. Keine der Parteien hat damals die Befugnis des Richters angefochten, die Aufteilung des Vermögens in den Trennungsbeschluss aufzunehmen.
Erst später, als sich die Parteien scheiden ließen, wurde dem Berufungsgericht die Frage vorgelegt, ob der Richter im Verfahren über den Trennungsunterhalt befugt war, das Vermögen der Parteien aufzuteilen. Das Berufungsgericht hat diese Frage jedoch nicht beantwortet. Stattdessen stellte es fest, dass die Ehefrau, da sie sich in der ersten Berufung gegen den Scheidungsbeschluss auf den Trennungsbeschluss gestützt und versucht hatte, diesen zu vollstrecken, in der zweiten Berufung nicht geltend machen konnte, dass der Trennungsbeschluss nicht ordnungsgemäß war.
Es stellt sich also die Frage, ob der Oberste Gerichtshof von Georgia in der Rechtssache Segars, als er sagte „keine Scheidung bedeutet keine gerechte Aufteilung des Vermögens“, dies auch für Fälle von getrenntem Unterhalt gelten sollte.
Wenn Sie eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in Erwägung ziehen, ist es wichtig, sich dieser Unsicherheit bewusst zu sein. Bei einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes ist es möglich, dass der Richter das Gesetz so auslegt, dass er keine Aufteilung des ehelichen Vermögens anordnen kann, selbst wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind, wie alles aufgeteilt werden soll. Der Richter kann beschließen, das Sorgerecht, den Kindesunterhalt und die Alimente zuzusprechen, lehnt es aber ab, eine Verfügung zu erlassen, in der festgelegt wird, welche Vermögenswerte (oder Schulden) welcher Partei gehören werden.
Das würde bedeuten, dass das gesamte eheliche Vermögen (Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, außer durch Schenkung oder Erbschaft) Eigentum von Ihnen und Ihrem Ehepartner bleibt. Das eheliche Vermögen könnte möglicherweise später aufgeteilt werden, wenn eine Scheidung eingereicht wird, aber es gäbe nichts, was Sie oder Ihren Ehegatten daran hindern würde, Vermögenswerte zu verkaufen, zu übertragen oder zu veräußern, solange keine Scheidung anhängig ist.
Wenn Sie sich Sorgen darüber machen, was Ihr Ehegatte mit bestimmten Vermögenswerten tun könnte, ist es wichtig, alle Optionen in Betracht zu ziehen und die Risiken abzuwägen, bevor Sie entscheiden, ob Sie eine Trennung oder eine Scheidung anstreben.
Margaret Simpson ist Anwältin in der Scheidungs- und Familienrechtskanzlei Boyd Collar Nolen Tuggle & Roddenbery in Atlanta. Sie konzentriert sich in ihrer Praxis ausschließlich auf familienrechtliche Angelegenheiten, einschließlich Scheidung, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Missachtung und Änderungsklagen sowie Legitimations- und Großelternbesuchssachen. www.bcntrlaw.com