Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, garantiert das Recht auf Eigentum, Freizügigkeit, freie Berufswahl, Vereinigungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Das Grundgesetz hat jedoch das Funktionieren des freien Marktes durch die „Soziale Marktwirtschaft“ modifiziert. Mit einem „Sicherheitsnetz“ von Leistungen – wie Gesundheitsschutz, Arbeitslosen- und Erwerbsunfähigkeitsentschädigung, Mutterschafts- und Kinderbetreuung, Umschulung, Renten und vielem mehr -, die durch Beiträge von Einzelpersonen, Arbeitgebern und öffentlichen Mitteln finanziert werden, verfügt Deutschland über eine Wirtschaftsordnung, die von den meisten Arbeitnehmern und Unternehmen getragen wird.

In der Sozialen Marktwirtschaft versucht der Staat, Fairness zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern und die Beziehungen zwischen den kapitalistischen Marktteilnehmern zu regeln, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerb und Monopole. Es wurden Betriebsräte eingerichtet, und die Arbeitnehmer sind in den Aufsichtsräten der Unternehmen vertreten. Die soziale Marktwirtschaft wurde von politischen Entscheidungsträgern geschaffen, die sich noch gut an die Marktverzerrungen und sozialen Spannungen erinnern, die durch die großen Industriekonzerne vor 1939 verursacht wurden. Die Gesetzgebung gegen Monopole wurde 1958 eingeführt und als unwirksam kritisiert. So hat es sich beispielsweise als unmöglich erwiesen, die indirekte Koordinierung einzuschränken, durch die Einzelpersonen, Banken und andere Finanzinstitute „diagonale“ Aktienbeteiligungen aufbauen, die eine Reihe von nominell unabhängigen Unternehmen miteinander verbinden. Wenn ein ganzer Industriezweig in Schwierigkeiten geraten ist (z.B. der Ruhrkohlenbergbau), hat sogar die Bundesregierung die Konzentration gefördert. Die Entstehung sehr großer monopolistischer Unternehmen war unvermeidlich, denn in einer zunehmend internationalen Wirtschaft sind große Unternehmen, die Größenvorteile haben, besser in der Lage zu überleben. Mit der Globalisierung sind die Regierungen immer weniger in der Lage, die Unternehmen auf nationaler Ebene oder sogar auf der transnationalen Ebene der EU zu regulieren.

Die soziale Marktwirtschaft wird nicht ausschließlich von der Bundesregierung reguliert, sondern von einer Vielzahl von Stellen. So gibt es beispielsweise zahlreiche Versicherungsträger, die Sozialleistungen erbringen. Die wichtigste Institution im Deutschland der Nachkriegszeit ist die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt. In Erinnerung an die galoppierende Inflation von 1922-23 beschloss die westdeutsche Regierung, dass sie nie wieder eine Lizenz zum Gelddrucken haben sollte und dass die Zentralbank unabhängig von politischer Kontrolle sein sollte. Als Deutschland 1999 den Euro, die gemeinsame Währung der EU, einführte, gab es in Deutschland Bedenken, dass die Europäische Zentralbank politisch beeinflusst und manipuliert werden könnte. Die Handwerkskammern auf allen Ebenen der Verwaltungshierarchie sind ebenfalls einflussreich, und die Landesregierungen spielen eine wichtige wirtschaftliche Rolle (so ist die Regierung von Nordrhein-Westfalen beispielsweise sehr an der Erhaltung der Kohleindustrie im Ruhrgebiet interessiert). Bund und Länder sind auch an einigen Unternehmen beteiligt, vor allem an den öffentlichen Versorgungsbetrieben. Das Grundgesetz verhindert jedoch willkürliche Eingriffe der Zentralregierung.

Da es in Deutschland zahlreiche Wirtschaftsakteure gibt, ist ein hohes Maß an Koordination erforderlich, um ein angemessenes Wachstum, einen ausgewogenen Außenhandel, stabile Preise und eine niedrige Arbeitslosigkeit zu erreichen. Eine Vielzahl von Beratungsgremien vereint Bund und Länder, die Deutsche Bundesbank, Vertreter der Wirtschaft und der Kommunen sowie der Gewerkschaften. Der 1963 gegründete Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die so genannten „fünf Weisen“, erstellt jährlich ein Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das als Entscheidungshilfe für die Volkswirtschaft dient. Darüber hinaus legt die Bundesregierung der Legislative jährlich ein Wirtschaftsgutachten vor, das eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates und einen Überblick über die von ihr verfolgte Wirtschafts- und Finanzpolitik enthält.

Obwohl die freie Marktwirtschaft in Deutschland funktioniert, spielt die Bundesregierung eine wichtige Rolle in der Wirtschaft. Es gilt als selbstverständlich, dass er die Kapital- und Betriebskosten der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur wie Autobahn, Wasserstraßen, Post und Telekommunikation sowie das Schienennetz übernimmt. Der Bund, die Länder und die Städte beteiligen sich auch an den regionalen und lokalen Nahverkehrssystemen. Der Staat arbeitet mit der Industrie zusammen, um die Kosten für Forschung und Entwicklung zu tragen, wie z. B. in der Kernkraftindustrie. Besonders stark ist das Engagement des Bundes in der Rüstungsindustrie. Die Kohleindustrie ist vielleicht das bemerkenswerteste Beispiel für Subventionierung, und die Landwirtschaft wurde traditionell massiv vom Staat geschützt, obwohl der Sektor jetzt von EU-Institutionen geregelt wird. Ein weiterer wichtiger Bereich staatlicher Intervention ist die Raumordnung; die Bundesregierung fördert die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen und industriellen „Problemregionen“. Auch Länder und Städte greifen mit Programmen zur Förderung der regionalen oder lokalen Entwicklung ein.

Deutschland verfügt über ein vielfältiges Steuersystem mit Steuern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Aufgrund des großzügigen Sozialsystems sind die Steuersätze für Unternehmen, Privatpersonen, Waren und Dienstleistungen im Vergleich zu anderen Ländern relativ hoch. Deutschland verfügt über ein System des Finanzausgleichs, bei dem die Steuereinnahmen von wohlhabenderen Regionen an weniger wohlhabende Regionen verteilt werden. Nach der Wiedervereinigung waren diese Transfers bei vielen Westdeutschen verpönt.

admin

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