Schwedische Patentanmeldung aus dem Jahr 1864; Alfred Nobel beantragt ein Patent für die Entdeckungen, die zu Dynamit führen würden.

Das Verfahren zur Erteilung eines Patents beginnt mit der Ausarbeitung einer Beschreibung der Erfindung. Diese wird bei einem Patentamt zur Prüfung eingereicht, und schließlich wird ein Patent für die in der Anmeldung beschriebene Erfindung entweder erteilt oder abgelehnt.

PatentschriftBearbeiten

Eine Patentschrift ist ein Dokument, das die Erfindung, für die ein Patent beantragt wird, beschreibt und den Schutzumfang des Patents darlegt. Eine Patentschrift enthält in der Regel einen Abschnitt, in dem der Hintergrund und ein Überblick über die Erfindung beschrieben werden, eine Beschreibung der Erfindung und der Ausführungsformen der Erfindung sowie Ansprüche, in denen der Schutzumfang dargelegt wird. Je nach Gegenstand der Anmeldung kann die Beschreibung der Erfindung auch Abbildungen, Gensequenzen und Hinweise auf biologische Vorkommen oder Computercode enthalten. Die meisten Patentämter verlangen außerdem, dass die Anmeldung eine Zusammenfassung der Erfindung enthält, um die Recherche zu erleichtern. In der Regel muss auch ein Titel für die Anmeldung angegeben werden.

Jedes Patentamt hat Vorschriften für die Form der Beschreibung, in denen Dinge wie Papiergröße, Schriftart, Layout, Abschnittsanordnung und Überschriften festgelegt sind. Diese Anforderungen sind von Amt zu Amt unterschiedlich.

Da eine Beschreibung nach ihrer Einreichung im Allgemeinen nicht mehr geändert werden kann (mit wenigen Ausnahmen), ist es wichtig, dass sie beim ersten Mal korrekt erstellt wird.

AnsprücheBearbeiten

Die Ansprüche einer Patentschrift definieren den Schutzumfang des Patents. Die Ansprüche beschreiben die Erfindung in einem bestimmten juristischen Stil und legen die wesentlichen Merkmale der Erfindung so dar, dass klar definiert wird, was das Patent verletzen würde. Die Ansprüche können einen oder mehrere hierarchisch aufgebaute Anspruchssätze enthalten, von denen jeder einen oder mehrere unabhängige Hauptansprüche hat, die den weitestgehenden Schutz darstellen, sowie eine Reihe von abhängigen Ansprüchen, die diesen Schutz durch die Definition spezifischerer Merkmale der Erfindung einschränken.

In den USA können die Ansprüche nach der Erteilung eines Patents geändert werden, aber ihr Umfang darf nicht über das hinausgehen, was ursprünglich in der Beschreibung offenbart wurde. Mehr als zwei Jahre nach der Patenterteilung ist keine Anspruchserweiterung mehr zulässig.

AnmeldetagBearbeiten

Der Anmeldetag legt einen Stichtag fest, nach dem öffentliche Bekanntmachungen nicht mehr zum Stand der Technik gehören können (das Prioritätsdatum muss jedoch ebenfalls berücksichtigt werden), und zwar auch deshalb, weil in den meisten Rechtsordnungen das Recht auf ein Patent für eine Erfindung demjenigen zusteht, der als Erster einen Antrag auf Schutz dieser Erfindung einreicht (siehe: Erstanmeldung und Ersterfindung). Daher ist es im Allgemeinen von Vorteil, eine Anmeldung so bald wie möglich einzureichen.

Um einen Anmeldetag zu erhalten, müssen die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Patentamtes entsprechen, bei dem sie eingereicht wurden. Eine vollständige Beschreibung, die allen Vorschriften entspricht, ist unter Umständen nicht erforderlich, um einen Anmeldetag zu erhalten. Im Vereinigten Königreich beispielsweise sind Ansprüche und eine Zusammenfassung nicht erforderlich, um einen Anmeldetag zu erhalten, sondern können später hinzugefügt werden. Da einer Anmeldung nach dem Anmeldetag jedoch kein Gegenstand mehr hinzugefügt werden kann, ist es wichtig, dass eine Anmeldung zum Zeitpunkt der Einreichung alle anmeldungsrelevanten Angaben enthält. Wenn die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags nicht erfüllt sind, teilt das Patentamt dem Anmelder die Mängel mit. Je nach dem Recht des betreffenden Patentamts ist eine Korrektur möglich, ohne dass der Anmeldetag verschoben wird, oder der Anmeldung wird ein Anmeldetag zuerkannt, der an den Tag angepasst wird, an dem die Erfordernisse erfüllt sind. Eine eingereichte Anmeldung erhält in der Regel eine Anmeldenummer.

PrioritätsanspruchBearbeiten

Eine Patentanmeldung kann die Priorität einer oder mehrerer früher eingereichter Anmeldungen in Anspruch nehmen, um den Anmeldetag dieser früheren Anmeldungen (in Bezug auf die in diesen früheren Anmeldungen enthaltenen Informationen) zu nutzen. Die Inanspruchnahme einer Priorität ist wünschenswert, da der frühere effektive Anmeldetag die Zahl der Offenbarungen des Standes der Technik verringert und damit die Wahrscheinlichkeit der Erteilung eines Patents erhöht.

Das Prioritätssystem ist bei der Einreichung von Patentanmeldungen in vielen Ländern nützlich, da die Kosten der Anmeldungen um bis zu einem Jahr verzögert werden können, ohne dass frühere Anmeldungen für dieselbe Erfindung auf spätere Anmeldungen angerechnet werden.

Die Regeln für Prioritätsansprüche entsprechen der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, und Länder, die ein Prioritätssystem im Einklang mit der Pariser Verbandsübereinkunft vorsehen, werden als Verbandsländer bezeichnet. Diese Regeln sind nicht zu verwechseln mit den Regeln des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), wie oben beschrieben.

SicherheitsfragenBearbeiten

Viele nationale Patentämter verlangen, dass vor der Einreichung einer Patentanmeldung im Ausland eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird. Eine solche Genehmigung soll die nationale Sicherheit schützen, indem sie die Verbreitung und Veröffentlichung von Technologien im Zusammenhang mit (u.a.) Kriegsführung oder Atomwaffen verhindert.

Die Regeln sind von Patentamt zu Patentamt unterschiedlich, aber im Allgemeinen werden alle eingereichten Anmeldungen geprüft, und wenn sie relevantes Material enthalten, kann eine Geheimhaltungsanordnung erlassen werden. Diese Anordnung kann die Veröffentlichung der Anmeldung und/oder die Einreichung von Patenten im Ausland, die sich auf die Erfindung beziehen, verhindern.

Wenn eine Anmeldung in einem anderen Land als dem Wohnsitzland des Erfinders eingereicht werden soll, kann es erforderlich sein, vom nationalen Patentamt des Erfinders eine ausländische Anmeldelizenz zu erhalten, um die Einreichung im Ausland zu ermöglichen. Einige Ämter, wie z. B. das USPTO, können nach einer bestimmten Zeit (z. B. 6 Monate) automatisch eine Lizenz erteilen, wenn in dieser Zeit keine Geheimhaltungsanordnung erteilt wird.

VeröffentlichungBearbeiten

Patentanmeldungen werden in der Regel 18 Monate nach dem frühesten Prioritätstag der Anmeldung veröffentlicht. Vor dieser Veröffentlichung ist die Anmeldung für das Patentamt vertraulich. Nach der Veröffentlichung können je nach den örtlichen Vorschriften bestimmte Teile der Anmeldungsakte vertraulich bleiben, doch ist es üblich, dass der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Anmelder (oder seinem Vertreter) und dem Patentamt öffentlich zugänglich ist.

Die Veröffentlichung einer Patentanmeldung markiert den Zeitpunkt, zu dem sie öffentlich zugänglich ist und damit den Stand der Technik für andere Patentanmeldungen weltweit vollständig darstellt.

Patent pendingEdit

Der Ausdruck „patent pending“ ist ein Hinweis darauf, dass eine angebliche Erfindung Gegenstand einer Patentanmeldung ist. Der Begriff kann verwendet werden, um Produkte zu kennzeichnen, die die Erfindung enthalten, um Dritte darauf aufmerksam zu machen, dass sie möglicherweise ein Patent verletzen, wenn das Produkt nach Erteilung des Patents kopiert wird. Die Regeln für die Verwendung des Begriffs zur Kennzeichnung von Erzeugnissen sind von Patentamt zu Patentamt unterschiedlich, ebenso wie die Vorteile einer solchen Kennzeichnung. Im Allgemeinen ist es zulässig, den Begriff „patent pending“ für ein Produkt zu verwenden, wenn tatsächlich ein Patent für eine in dem Produkt umgesetzte Erfindung angemeldet ist.

Patentierbarer GegenstandBearbeiten

Hauptartikel: Patentierbarer Gegenstand

Patente werden zum Schutz einer Erfindung erteilt, aber obwohl eine Erfindung auf jedem Gebiet vorkommen kann, gibt es in den Patentgesetzen Einschränkungen für die Bereiche, in denen Patente erteilt werden können. Solche Einschränkungen sind als Ausschlüsse von der Patentierbarkeit bekannt.

Der Umfang der patentierbaren Gegenstände ist in den USA wesentlich größer als in Europa. In Europa sind zum Beispiel Dinge wie Computersoftware oder Verfahren zur Ausführung geistiger Handlungen nicht patentierbar. Die Frage, was patentierbar sein sollte, ist sehr umstritten, insbesondere in Bezug auf Software und Geschäftsmethoden.

Recherche und PrüfungBearbeiten

Weitere Informationen: Patenterteilung

Nach der Einreichung wird entweder systematisch oder, in einigen Rechtsordnungen, auf Antrag eine Recherche für die Patentanmeldung durchgeführt. Ziel der Recherche ist es, den Stand der Technik zu ermitteln, der für die Patentierbarkeit der angeblichen Erfindung (d. h. für den beanspruchten Gegenstand) von Bedeutung sein kann. Der Recherchenbericht wird in der Regel 18 Monate nach dem Prioritätstag der Anmeldung zusammen mit der Anmeldung veröffentlicht und ist somit ein öffentliches Dokument. Der Recherchenbericht ist für den Anmelder nützlich, um festzustellen, ob die Anmeldung weiterverfolgt werden sollte oder ob es einen Stand der Technik gibt, der die Erteilung eines brauchbaren Patents verhindert; in diesem Fall kann die Anmeldung aufgegeben werden, bevor dem Anmelder weitere Kosten entstehen. Der Recherchenbericht ist auch für die Öffentlichkeit und die Konkurrenten nützlich, damit sie sich ein Bild von dem Schutzumfang machen können, der für die anhängige Patentanmeldung gewährt werden kann.

In einigen Rechtsordnungen, darunter auch in den USA, wird keine gesonderte Recherche durchgeführt, sondern Recherche und Prüfung werden kombiniert. In diesem Fall wird kein gesonderter Recherchenbericht erstellt, und der Anmelder wird erst bei der Prüfung der Anmeldung über den Stand der Technik informiert, den der Prüfer des Patentamts für relevant hält.

Die Prüfung ist der Prozess, mit dem sichergestellt wird, dass eine Anmeldung den Anforderungen der einschlägigen Patentgesetze entspricht. Die Prüfung ist in der Regel ein iterativer Prozess, bei dem das Patentamt dem Anmelder seine Einwände mitteilt (siehe Amtsbescheid). Der Anmelder kann darauf mit einem Argument oder einer Änderung reagieren, um den Einwand auszuräumen. Die Änderung und das Argument können dann angenommen oder zurückgewiesen werden, was eine weitere Reaktion auslöst, und so weiter, bis ein Patent erteilt oder die Anmeldung aufgegeben oder zurückgewiesen wird. Da die Prüfung von Patentanmeldungen ein langwieriger Prozess sein kann, haben viele Patentämter, darunter das United States Patent and Trademark Office (USPTO) und andere nationale Patentämter, mehrere Programme zur vorrangigen Prüfung eingeführt. Diese Programme zielen auf bestimmte Bereiche oder kleine Unternehmen ab. Studien im Anschluss an die Programme haben ergeben, dass kleine Unternehmen (mit weniger als 500 Beschäftigten) fast viermal häufiger als große Unternehmen eine beschleunigte Prüfung im Rahmen der vorrangigen Patentierung beantragen, und dass Patente, die im Rahmen des Track-One-Programms des USPTO geprüft wurden, mit einer bis zu 44 % höheren Wahrscheinlichkeit zitiert werden.

Erteilung oder ErteilungBearbeiten

Erfüllt die Patentanmeldung die Anforderungen des zuständigen Patentamts, wird ein Patent gegen weitere amtliche Gebühren erteilt, und in einigen regionalen Patentsystemen, wie dem europäischen Patentsystem, erfordert die Validierung des Patents, dass der Anmelder Übersetzungen der Anmeldung in den Amtssprachen der Staaten vorlegt, in denen er Schutz begehrt.

Der Erteilungstag beendet die Bearbeitung einer bestimmten Anmeldung, nach dem keine weiteren Anmeldungen mehr eingereicht werden können, und legt den Zeitpunkt fest, ab dem eine Verletzung geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus fließt das Ausgabedatum für eine vor 1995 eingereichte Anmeldung in den USA in die Laufzeit des Patents ein, während die Laufzeit späterer Anmeldungen allein durch das Anmeldedatum bestimmt wird.

Nach der Erteilung

In vielen Rechtsordnungen ist die regelmäßige Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren erforderlich, um die Gültigkeit eines Patents nach seiner Erteilung und während seiner Laufzeit zu erhalten. Werden die Gebühren nicht rechtzeitig gezahlt, geht der Schutz des Patents verloren.

Die Gültigkeit eines erteilten Patents kann auch nach der Erteilung auf verschiedene Arten angefochten werden, von denen einige das Patentamt veranlassen können, die Anmeldung erneut zu prüfen.

admin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

lg